Hilfe!! Abstellen von LKW´s am Wochenende in Produktionshallen

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  • Hallo Kollegen,
    kennt sich jemand damit aus, ob es Regeln oder Richtlinien gibt, wenn LKW oder PKW in Produktionshallen abgestellt werden sollen?

    MFG HansGas

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    schau dir mal die Garagenverordnung an..

    da steht §19 oder 20..
    Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen


    (1) Kraftfahrzeuge dürfen in Treppenräumen, Fluren und Kellergängen nicht abgestellt werden.


    (2) Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn

    1. das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 12 l beträgt,

    2. Kraftstoff außer dem Inhalt der Kraftstoffbehälter abgestellter Kraftfahrzeuge in diesen Räumen nicht aufbewahrt wird und

    3. diese Räume keine Zündquelle oder leicht entzündlichen Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind oder

    4. die Kraftfahrzeuge Arbeitsmaschinen sind.

    gruß, herbert

    • Offizieller Beitrag

    hallo,

    so eine ähnliche diskussion hatten wir schon mal
    KLICK MICH

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Achtung!

    Da hat der Sachversicherer auch ein Wort mitzusprechen, auch hängt das von den Nutzungsrechten der Räumlichkeiten ab!

    Bei uns ist es so das das abstellen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in den Hallen grundsätzlich verboten ist.

    Gibt es für die Räumlichkeiten ein Brandschutzkonzept?

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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