- Offizieller Beitrag
hallo leute,
das "Sozialgesetzbuch IX" sieht u.a. vor, dass betriebe (seit 2004) ihren mitarbeitern, die längere zeit aus gesundheitlichen gründen ihre tätigkeit nicht voll ausüben können, unterstützung anbieten sollen. (Es geht hier nicht in erster linie um arbeitsunfälle !!)
Im rahmen einer betriebsvereinbarung sollte u.a. die erfassung der betroffenen mitarbeiter, mögliche wege im betrieb und die einbeziehung weiterer hilfeleister (berufsgenossenschaft, krankenkassen, integrationsämter, selbsthilfegruppen usw.) geregelt werden.
Hierbei gilt es, eine vielzahl von aspekten zu beachten. Insbesondere auch der datenschutz.
Wer die suchmaschinen bemüht, findet im netz eine ganze menge von informationen und hilfestellungen zu diesem thema.
Nun zu meinen fragen:
Bei wem wird schon damit gearbeitet?
Wie seid ihr an die sache herangegangen?
Welche erfahrungen liegen schon vor? Was sollte man auf jeden fall machen und wo sollte man vorsichtig sein?
Wird die Sifa mit einbezogen und wen ja, wie?
Welche partner wurden mit einbezogen?
Wie wurde es von den mitarbeitern aufgenommen?
Ich würde mich freuen, wenn wir uns hier ein bischen austauschen könnten, weil ich seit meiner ersten beschäftigung mit diesem thema festgestellt habe, dass sich offensichtlich bisher nur wenige betriebe ernsthaft damit auseinandergesetzt haben.
peter