Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Informationen zum Thema "Notdusche im Betrieb".
Wir haben eine Waschmitteldosieranlage. Diese wird mit ätzenden Stoffen bedient (aus Fässern oder IBC).
Nun fehlt mir eine Aussage dazu, ob eine Notdusche Pflicht ist oder nicht?
Ich habe bis jetzt nur die TRGS 509 Punkt 4.8 (4) gefunden. Hier wird jedoch nur auf die GBU verwiesen.
In Laboratorien ist Einsatz einer Notdusche pflicht, wie sieht es nun aus mit Dosieranlagen. Bei denen die Tätigkeit auf Lanzewechseln beschränkt ist aus?
Gruß