Guten Tag Zusammen,
ich hätte mal eine Frage.
Ich will die notwendige Beleuchtungsstärke am "Arbeitsplatz" bestimmen.
Ich frage mich nun, was genau zählt zum Arbeitsplatz?
In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung ist unter Punkt 5. Definition Arbeitsplätze (§ 2 Absatz 4)
folgendes angegeben:
ZitatArbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen mehr (Begriffsbestimmung in der LV 40, Stand 2009: mindestens zwei
Stunden arbeitstäglich oder an mindestens 30 Arbeitstagen im Jahr). Die zeitliche Beschränkung erstreckt sich nunmehr auf den Begriff “Arbeitsräume“, in welchen Arbeitsplätze „dauerhaft“ eingerichtet sein müssen. Der neue zeitunabhängige Arbeitsplatzbegriff
regelt, dass beispielsweise Bauarbeiter auch bei kurzzeitigen Tätigkeiten auf der Baustelle in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen.
Ich habe nun folgende Situation:
Szenario 1:
Ich habe eine große Lagerhalle. In dieser Lagerhalle stehen verschiedene Holzstücke/Stückgut/Bretter.
Am Ende der Lagerhalle ist ein "Arbeitsplatz", also dort stehen 2 Böcke und die Holzwerkstücke werden dort zusammengebaut.
Der Mitarbeiter muss nun von seinem Montageplatz ca. 3 Meter zum Lagerort gehen und dort die Holzstücke/Bretter aufnehmen und zum Montageort tragen.
Nach erfolgter Montage werden die fertigen Stücke an einen anderen Ort in dieser Lagerhalle gelagert. Ca. 2 bis 5 Meter von den Böcken entfernt.
Zwecks Beleuchtung: Zählt der Aufnahmeort noch zum Arbeitsplatz oder kann das als Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut zu 50 Lux deklariert werden?
Wie und mit wieviel Lux würdet Ihr den Arbeitsplatz definieren?
Es werden dort aus Bretter Holzkisten mit den Maßen 1 x 2 Meter zusammen gebaut /geschraubt/Drucklufttacker.
Szenario 2:
Ein ähnliches Szenario:
Eine große Maschinenhalle/Werkshalle.
Dort gibt es verschiedene Plätze, an denen die Mitarbeiter Tätigkeiten verrichten.
An einen Platz an einer Maschine zum Beispiel muss jeden Tag, am Anfang des Tages ca. 5 Minuten lang ein Gemisch eingefüllt werden. Aber das nur 1 Mal am Tag.
Ist das auch schon ein Arbeitsplatz?
Und wenn ja, wie würdet Ihr den definieren?
Der Mitarbeiter muss dort in die Rauchgasreinigungsanlage ein Breitbandsorbens auffüllen.
Wie wähle ich da die passende Definition nach ASR für die Beleuchtung aus?
Vielen Dank schon einmal für euren Input.