Beleuchtung - Was genau zählt zum Arbeitsplatz

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  • Guten Tag Zusammen,

    ich hätte mal eine Frage.

    Ich will die notwendige Beleuchtungsstärke am "Arbeitsplatz" bestimmen.

    Ich frage mich nun, was genau zählt zum Arbeitsplatz?

    In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung ist unter Punkt 5. Definition Arbeitsplätze (§ 2 Absatz 4)

    folgendes angegeben:

    Zitat

    Arbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen mehr (Begriffsbestimmung in der LV 40, Stand 2009: mindestens zwei

    Stunden arbeitstäglich oder an mindestens 30 Arbeitstagen im Jahr). Die zeitliche Beschränkung erstreckt sich nunmehr auf den Begriff “Arbeitsräume“, in welchen Arbeitsplätze „dauerhaft“ eingerichtet sein müssen. Der neue zeitunabhängige Arbeitsplatzbegriff

    regelt, dass beispielsweise Bauarbeiter auch bei kurzzeitigen Tätigkeiten auf der Baustelle in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen.

    Ich habe nun folgende Situation:

    Szenario 1:

    Ich habe eine große Lagerhalle. In dieser Lagerhalle stehen verschiedene Holzstücke/Stückgut/Bretter.

    Am Ende der Lagerhalle ist ein "Arbeitsplatz", also dort stehen 2 Böcke und die Holzwerkstücke werden dort zusammengebaut.

    Der Mitarbeiter muss nun von seinem Montageplatz ca. 3 Meter zum Lagerort gehen und dort die Holzstücke/Bretter aufnehmen und zum Montageort tragen.

    Nach erfolgter Montage werden die fertigen Stücke an einen anderen Ort in dieser Lagerhalle gelagert. Ca. 2 bis 5 Meter von den Böcken entfernt.

    Zwecks Beleuchtung: Zählt der Aufnahmeort noch zum Arbeitsplatz oder kann das als Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut zu 50 Lux deklariert werden?

    Wie und mit wieviel Lux würdet Ihr den Arbeitsplatz definieren?
    Es werden dort aus Bretter Holzkisten mit den Maßen 1 x 2 Meter zusammen gebaut /geschraubt/Drucklufttacker.

    Szenario 2:

    Ein ähnliches Szenario:

    Eine große Maschinenhalle/Werkshalle.

    Dort gibt es verschiedene Plätze, an denen die Mitarbeiter Tätigkeiten verrichten.

    An einen Platz an einer Maschine zum Beispiel muss jeden Tag, am Anfang des Tages ca. 5 Minuten lang ein Gemisch eingefüllt werden. Aber das nur 1 Mal am Tag.

    Ist das auch schon ein Arbeitsplatz?

    Und wenn ja, wie würdet Ihr den definieren?

    Der Mitarbeiter muss dort in die Rauchgasreinigungsanlage ein Breitbandsorbens auffüllen.

    Wie wähle ich da die passende Definition nach ASR für die Beleuchtung aus?

    Vielen Dank schon einmal für euren Input.

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  • Der Mitarbeiter muss nun von seinem Montageplatz ca. 3 Meter zum Lagerort gehen und dort die Holzstücke/Bretter aufnehmen und zum Montageort tragen.

    Nach erfolgter Montage werden die fertigen Stücke an einen anderen Ort in dieser Lagerhalle gelagert. Ca. 2 bis 5 Meter von den Böcken entfernt.

    Wenn ich das richtig verstehe sind der Montageort und die Lagerbereiche im Radius von 5m voneinander.

    Am Montageort würde ich 300-500 lx empfehlen, entsprechend der ASR A3.4 Anhang 3 Nr. 23.4 bzw. 23.6 mit der Tendenz eher zu 500 lx. Um den Montagebereich Richtung Lager kann es dann etwas abfallen, aber wenn ich beim Montageplatz 500 lx empfehle würde ich 5m daneben nicht unter 300 lx gehen.

    Zu Deinem Szenario 2 würde ich keine Zuordnung nach ASR machen, sondern je nach Sehaufgabe entsprechend festlegen. Wird da Sackware in einen großen Trichter eingefüllt oder Flüssigkeit in eine kleine Öffnung? Je nach Aufgabe benötigt man da eben passendes Licht. Dimensionsmäßig wäre ich da bei mindestens 200 lx.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Letzte Punkt Befüllung evtl. wie folgt:

    pasted-from-clipboard.png 150 Lux

    Habe die ASR nur schnell überflogen. Spricht denn was dagegen eine Lampe / einen Strahler o.ä. dort zu platzieren? Die 150 lux sind ja schnell und einfach erreicht und überschritten.

    Nein, es spricht nichts dagegen.

    Nur muss erst einmal herausgefunden werden, was laut aktueller Definition als Arbeitsplatz gilt.

    Jetzt weiß ich, dank eurem Support, dass die Situation in Szenario 2 als Arbeitsplatz gilt.

    Was mich kurz auf einen anderen Gedanken bringt...

    Wie sieht es in einer Maschinenhalle aus, in der mehrere Rohre durch die ganze Halle verlaufen.

    An den Rohren sind an verschiedenen Positionen in der Halle Absperrventile angebracht.

    Was ist, wenn der Anlagenwart dort alle 3 Monate mal ein Ventil zusperren muss?

    Gilt dann der Ort an dem sich das Ventil befindet als Arbeitsplatz?

    Die Vorstellung ist grade etwas surreal; Und wie bewertet man dann dieses Beleuchtungstechnisch?

    In der ASR finde ich auf Seite 27 nur etwas zu "bestätigen der Ventile im Freien". Dieses trifft aber hier nicht zu. Die Ventile befinden sich in der Maschinenhalle.

    ASR36-Ventile.png

    Wenn ich das richtig verstehe sind der Montageort und die Lagerbereiche im Radius von 5m voneinander.

    Am Montageort würde ich 300-500 lx empfehlen, entsprechend der ASR A3.4 Anhang 3 Nr. 23.4 bzw. 23.6 mit der Tendenz eher zu 500 lx. Um den Montagebereich Richtung Lager kann es dann etwas abfallen, aber wenn ich beim Montageplatz 500 lx empfehle würde ich 5m daneben nicht unter 300 lx gehen.

    Korrekt erkannt.

    Vielen Dank.

    Zu Deinem Szenario 2 würde ich keine Zuordnung nach ASR machen, sondern je nach Sehaufgabe entsprechend festlegen. Wird da Sackware in einen großen Trichter eingefüllt oder Flüssigkeit in eine kleine Öffnung? Je nach Aufgabe benötigt man da eben passendes Licht. Dimensionsmäßig wäre ich da bei mindestens 200 lx.

    Könntest Du mir bitte erörtern wie Du die 200 lx herleitest?

    Um die Situation zu Konkretisieren:

    Es steht ein ca. 200 Liter Fass auf einer elektronischen Waage.

    In diesem befindet sich Kalziumhydroxid mit Herdofenkoks in Pulverform.

    Die Mitarbeiter müssen dann mit einer Vorrichtung, stell Dir einfach einen Staubsaugerschlach mit Rüssel vor, aus dem Fass ca. 3 Kilo in die Abgasreinigungsanlage einblasen/einsaugen.

    Dabei müssen die MA natürlich die digitale Waage im Blick behalten, sowie zeitgleich in das Fass schauen, wie sie das Sorbens ansaugen. Lassen sie den Saugrüssel zu schnell und zu tief in das Fass mit dem Sorbens fallen, so verstopft der Sagrüssel und durch den Druck des Saugrüssels wird das Wiegeergebnis verfälscht.

    Definition des Begriffes "Arbeitsplatz" in ASR (bgn-branchenwissen.de)


    Kam kürzlich auch als Rundschreiben vom BMAS, finde ich nur grad nicht.

    Vielen lieben Dank.

    Eine allgemeine Frage hätte ich noch:

    Wie sind Kessel, Tanks, Nachfüllbehälter Beleuchtungstechnisch nach ASR zu bewerten.

    Im Prinzip stehen diese am Rand in der Maschinenhalle.

  • Könntest Du mir bitte erörtern wie Du die 200 lx herleitest?

    Gehe einfach mal mit einem Luxmeter durch den Betrieb und schau Dir an, welche Werte in welchem Bereich vorkommen. 20 und 50 lx ist schon recht dunkel, da kann man nicht sinnvoll arbeiten.

    In diesem befindet sich Kalziumhydroxid mit Herdofenkoks in Pulverform.

    Das dürfte somit ein graues bis schwarzes Pulver sein, dessen Oberfläche man in einem Fass relativ schlecht erkennen kann. Da würde ich eine Leuchte direkt über dem Fass empfehlen.

    Dabei müssen die MA natürlich die digitale Waage im Blick behalten

    Je nach Displaygroße und ob dieses beleuchtet ist, wird auch hier entsprechendes Umgebungslicht notwendig sein.

    Was ist, wenn der Anlagenwart dort alle 3 Monate mal ein Ventil zusperren muss?

    Gilt dann der Ort an dem sich das Ventil befindet als Arbeitsplatz?

    Warum klammerst Du Dich so sehr am Begriff Arbeitsplatz? Für die Tätigkeit ist das dafür sinnvoll notwendige Licht erforderlich. => für die Arbeitsaufgabe ist das entsprechend notwendige Licht anzubringen. Wenn dort niemand tätig ist, kann man das Licht ausschalten, dafür sind ja Lichtschalter gedacht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.