Erden von Stahl-Auffangwannen

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  • Guten Morgen Zusammen,

    wir diskutieren seit Tagen über die Erdung von Stahl-Auffangwannen, hierbei stellt sich mir folgende Frage:

    - Gibt es hierfür eine Gesetzesgrundlage?

    - Sind ausschließlich Auffangwannen betroffen, welche Aktiv genutzt werden? (aktiv = Medium wird auf der Auffangwanne befüllt/entleert, passiv = Ausschließlich zur Lagerung)

    - Ist es abhängig von dem darauf befindlichen Medium? (Flammpunktgrenzen? Brennbare Stoffe?)

    --> Sind Öle, wenn diese nicht entflammbar sind, somit ausgeschlossen und dürfen ebenfalls aktiv verwendet werden?

    Es wäre wirklich super wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet und mich an eurer Expertise teilhaben lasst.

    Ich bin offen für Diskussionen und werde euch falls nötig mehr Informationen zukommen lassen. Im Augenblick glaube ich, dass die Fragen für den ersten Moment genug Aufschluss bieten werden. Solltet Ihr aber noch Ergänzungen haben bitte diese einfach hinzufügen. Evtl. kann ich in einzelnen Bereichen ebenfalls eine Aussage dazu treffen.

    VIELEN DANK!

    LG Thomas

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  • - Gibt es hierfür eine Gesetzesgrundlage?

    - Sind ausschließlich Auffangwannen betroffen, welche Aktiv genutzt werden?

    - Ist es abhängig von dem darauf befindlichen Medium?

    Das wird dir hier niemand pauschal beantworten können, aber mit der TRGS 510 solltest du weiterkommen...

    (Stichpunkte: Habt ihr ein Lager nach TRGS510? Lagermengen? Gebindegrößen? Stoffe?)

    Evtl. zusätzlich: Habt ihr eine Ex-Zone ausgewiesen? Dann noch die TRGS 720-727

  • Hallo,

    die Frage ist: Warum willst du erden?

    Wenn du einen Potentialausgleich brauchst, dann nur im aktiven Zustand mit brennbaren Medien (Flüssigkeiten) oder aber Dingen, die explodieren könnten.

    Durch den Ausgleich minimiert man die Zündquelle.

    Zu jedem Brand, zu jeder Explosion, gibt es drei Dinge, die das Ganze fördern. Zum einen ist da der brennbare Stoff der u.U. eine entsprechende Gasmenge bringen kann. Da ist der Sauerstoff in der Luft und Umgebung und da ist eine Zündquelle.

    Fehlt ein Teil davon, dann ist eine Explosion nicht möglich.

    Durch das Verbinden, Erden oder den Potentialausgleich werden alle leitfähigen Teile auf ein gemeinsames Potential gelegt. Damit keine statische Aufladung, ergo keine Zündung.

    Das ist soweit ---in Kürze--- die Theorie. Ihr braucht Informationen zum kompletten Ablauf und zu den Gefährdungen. Hochtrabend nennt man das dann Explosionsdokument. Daraus resultiert dann die eine oder andere Schutzmaßnahme.

    Jetzt, nur aus der Ferne, wirst du sicherlich keine exakten Punkte bekommen (können).

    Deine Stoffe sind unterschiedlich und somit auch unterschiedlich in deren Eigenschaften.

    Schaue bei den BG'n einmal nach Explosionsschutz und Schutzmaßnahmen.

    Externe Hilfe kann man auch bekommen. Das scheitert jedoch oft an freien Terminen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Ihr Zwei,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Tatsächlich habt ihr mit dem gegebenen Punkten alle meine Fragen beantwortet. Da bei uns keine brandfördernden Stoffe auf Auffangwannen abfüllen oder befüllen und es sich hierbei ausschließlich um Öle handelt, haben wir das ganze in einer Gefährdungsbeurteilung vermerkt mit dem Zusatz: Sobald brandfördernde Medien auf Auffangwannen aktiv verwendet werden, müssen die Auffangwannen an einem Potentialausgleich geerdet werden.

    Die TRGS510 wurde vollständig beachtet und angewandt, es handelt sich in unserem Fall nicht um eine EX-Zone somit haben wir nur zusätzlich vermerkt das im Falle von Ex-Schutz-Gefährdungen die TRGS720-727 mit beachtet werden muss.

    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und freue mich über eure Hilfe.

    LG Thomas ;)

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