Guten Morgen Zusammen,
wir diskutieren seit Tagen über die Erdung von Stahl-Auffangwannen, hierbei stellt sich mir folgende Frage:
- Gibt es hierfür eine Gesetzesgrundlage?
- Sind ausschließlich Auffangwannen betroffen, welche Aktiv genutzt werden? (aktiv = Medium wird auf der Auffangwanne befüllt/entleert, passiv = Ausschließlich zur Lagerung)
- Ist es abhängig von dem darauf befindlichen Medium? (Flammpunktgrenzen? Brennbare Stoffe?)
--> Sind Öle, wenn diese nicht entflammbar sind, somit ausgeschlossen und dürfen ebenfalls aktiv verwendet werden?
Es wäre wirklich super wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet und mich an eurer Expertise teilhaben lasst.
Ich bin offen für Diskussionen und werde euch falls nötig mehr Informationen zukommen lassen. Im Augenblick glaube ich, dass die Fragen für den ersten Moment genug Aufschluss bieten werden. Solltet Ihr aber noch Ergänzungen haben bitte diese einfach hinzufügen. Evtl. kann ich in einzelnen Bereichen ebenfalls eine Aussage dazu treffen.
VIELEN DANK!
LG Thomas