Hallo Ihr Zwei,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Tatsächlich habt ihr mit dem gegebenen Punkten alle meine Fragen beantwortet. Da bei uns keine brandfördernden Stoffe auf Auffangwannen abfüllen oder befüllen und es sich hierbei ausschließlich um Öle handelt, haben wir das ganze in einer Gefährdungsbeurteilung vermerkt mit dem Zusatz: Sobald brandfördernde Medien auf Auffangwannen aktiv verwendet werden, müssen die Auffangwannen an einem Potentialausgleich geerdet werden.
Die TRGS510 wurde vollständig beachtet und angewandt, es handelt sich in unserem Fall nicht um eine EX-Zone somit haben wir nur zusätzlich vermerkt das im Falle von Ex-Schutz-Gefährdungen die TRGS720-727 mit beachtet werden muss.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und freue mich über eure Hilfe.
LG Thomas