Beiträge von Th.Roman

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    Hallo Ihr Zwei,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Tatsächlich habt ihr mit dem gegebenen Punkten alle meine Fragen beantwortet. Da bei uns keine brandfördernden Stoffe auf Auffangwannen abfüllen oder befüllen und es sich hierbei ausschließlich um Öle handelt, haben wir das ganze in einer Gefährdungsbeurteilung vermerkt mit dem Zusatz: Sobald brandfördernde Medien auf Auffangwannen aktiv verwendet werden, müssen die Auffangwannen an einem Potentialausgleich geerdet werden.

    Die TRGS510 wurde vollständig beachtet und angewandt, es handelt sich in unserem Fall nicht um eine EX-Zone somit haben wir nur zusätzlich vermerkt das im Falle von Ex-Schutz-Gefährdungen die TRGS720-727 mit beachtet werden muss.

    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und freue mich über eure Hilfe.

    LG Thomas ;)

    Guten Morgen Zusammen,

    wir diskutieren seit Tagen über die Erdung von Stahl-Auffangwannen, hierbei stellt sich mir folgende Frage:

    - Gibt es hierfür eine Gesetzesgrundlage?

    - Sind ausschließlich Auffangwannen betroffen, welche Aktiv genutzt werden? (aktiv = Medium wird auf der Auffangwanne befüllt/entleert, passiv = Ausschließlich zur Lagerung)

    - Ist es abhängig von dem darauf befindlichen Medium? (Flammpunktgrenzen? Brennbare Stoffe?)

    --> Sind Öle, wenn diese nicht entflammbar sind, somit ausgeschlossen und dürfen ebenfalls aktiv verwendet werden?

    Es wäre wirklich super wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet und mich an eurer Expertise teilhaben lasst.

    Ich bin offen für Diskussionen und werde euch falls nötig mehr Informationen zukommen lassen. Im Augenblick glaube ich, dass die Fragen für den ersten Moment genug Aufschluss bieten werden. Solltet Ihr aber noch Ergänzungen haben bitte diese einfach hinzufügen. Evtl. kann ich in einzelnen Bereichen ebenfalls eine Aussage dazu treffen.

    VIELEN DANK!

    LG Thomas