Laserstrahlung / Kennzeichnung der Laserbereiche

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  • Mahlzeit,

    folgende Problemstellung:

    wir haben im Klinikbereich einen Laser Klasse 4 im Einsatz (vorrangig für kleinere Hauttumore). Wir sind gerade dabei, das bzgl. Arbeitsschutz komplett gerade zu ziehen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kam jetzt durch ein vom Hersteller zur Verfügung gestelltes Muster (was tatsächlich ziemlich gut ist) die Forderung nach Kennzeichnung der Zugänge zum OP durch Warnleuchten. Im Idealfall direkt mit dem betreffenden Gerät elektrisch gekoppelt.

    Nach etwas Recherche hab ich das auch so in der letztes Jahr zurückgezogenen DGUV Vorschrift 11 gefunden ("Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass in geschlossenen Räumen der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 4 an den Zugängen zu den Laserbereichen durch Warnleuchten angezeigt wird.")

    Nun wäre das baulich nicht ganz so einfach (Gerät neuer als die OPs und mobil; d.h. kein fester Standort). Jetzt könnte man da theoretisch manuell zu anzuschaltende Displays oder Warnleuchten ranpacken... ist aber fehleranfällig.

    Jetzt kommt evtl. der Ausweg - die OSTrV sagt schönerweise "… Die Kennzeichnung muss deutlich erkennbar und dauerhaft sein. Sie kann beispielsweise durch Warn-, Hinweis- und Zusatzzeichen sowie Verbotszeichen und Warnleuchten erfolgen."

    Hieße für mich, dass die vorhandenen Warnzeichen jetzt ausreichen. Die Laserschutzbeauftragten sehen das auch so (unabhängig von dieser Vorschriftenauslegung).

    Wie seht ihr das Ganze?

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  • Hallo,

    es ist richtig: die DGUV Vorschrift 11 "Laserstrahlung" sowie die dazugehörende DA wurde zurückgezogen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man bei Fragen des Arbeitsschutzes die BGen nicht mehr fragen kann.

    Selbst wenn immer mehr UVVen zurückgezogen werden (Entbürokratisierung!), so bleibt den UV-Trägern nach § 17 SGB noch immer die Verpflichtung, die Mitgliedsbetriebe nicht nur zu überwachen, sondern diese auch zu beraten.

    Ich kann nur dazu raten, diese Beratungsleistung zu nutzen, zumal sie kostenfrei ist.

    Gruß Maurus

  • Ich ziehe einmal eine Parallele zu Röntgeneinrichtungen. Da war früher auch eher üblich eine Warnleuchte vor dem Raum. Die Geräte haben dazu bis heute einen entsprechenden Schaltausgang. Vorgeschrieben ist aber nur ein Schild. Das wird jetzt dauerhaft an der Tür zum Raum angebracht. Der Vorschrift ist damit genüge getan, aber die alte Variante war deutlich besser.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.