Absturzsicherungen auf Flachdächern

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  • Endergebnis passt. Stellt sich mir nur die Frage wie es bis 2025 läuft? Generell versuche ich solche Dinge immer etwas "professioneller" ohne die Worte Behörden o.ä. rüberzubringen, jedoch kann man das so machen. Bei uns weiß mittlerweile jeder, dass ich alles schriftlich mache und die Behörden dies sehen, sollte es soweit kommen. Im Endeffekt musst du es vertreten können. Meine GF kommt langsam auch dahinter, dass man meine Empfehlungen gerne umsetzen darf und fragt mich teilweise unaufgefordert nach Maßnahmen / Lösungen. Nach nun 8 Monaten im Betrieb hat auch die Belegschaft erkannt, dass wenn ich Dinge melde / empfehle etc. (natürlich schriftlich) sie im Zugzwang sind, da die Punkte nicht einfach verpuffen wie in den Jahren vorher.

    Das mit deinem Bekannten tut mir leid und hier sieht man wieder wie schnell es gehen kann. Jeder von uns kennt ja die Aussagen "machen wir schon immer so, nie was passiert!". 1x reicht halt.

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  • Puh...Also erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Gut zu wissen, dass ich doch richtig reagiere. Das macht mir Mut.

    Ich werde definitiv nochmal das Thema schriftlich auf alle Tische bringen! Mittlerweile, bin ich so drauf, dass ich mir alles quittieren lasse. Mit Datum und Unterschrift.

    Habt noch einen schönen Tag!

    Hallo Osha, was auch helfen kann es in die ASA mitzunehmen, auch wenn die ASA kein Beschlussorgan ist. Es ist aber auf dem Tisch, ggf. nimmt sich der Betriebsrat auch der Sache dadurch an. Ich selbst binde gerne auch den BR mit ein, da er Mitbestimmungspflichtig in der Regel ist und durch das ASIG ich dazu aufgefordert bin mit dem BR zusammenzuarbeiten.

    Grüße, Stefan

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  • Hallo Osha, was auch helfen kann es in die ASA mitzunehmen, auch wenn die ASA kein Beschlussorgan ist. Es ist aber auf dem Tisch, ggf. nimmt sich der Betriebsrat auch der Sache dadurch an. Ich selbst binde gerne auch den BR mit ein, da er Mitbestimmungspflichtig in der Regel ist und durch das ASIG ich dazu aufgefordert bin mit dem BR zusammenzuarbeiten.

    Grüße, Stefan

    Wurde ja so, richtig, gemacht und in ASA thematisiert. |?

  • Hallo zusammen,

    ich gebe mal meinen Senf dazu.

    Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz (Punkt 4.2 der ASR A2.1)
    Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.
    1. Absturzsicherungen
    2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein.

    Auf eine Begründung, warum das nicht möglich ist wäre ich gespannt. Die gibt es wohl zu 99% nicht. Teuer oder sieht sch...lecht aus zählen nicht.

    https://aug.dguv.de/wp-content/uploads/2023/07/AuG_4-2023_Gesamt_barrierefrei.pdf

    Merkblatt_zum_Absturzschutz_auf_Flachdaechern_180622-2_190922.pdf (byak.de)

    Allgemein: Bundesrecht sticht Länderrecht (Arbeitsstättenverordnung sticht Landesbauordnung aus)