Unterweisung Fremdfirma

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  • Hallo,

    Ja, in der Regel ist es wichtig und ratsam, sich nachweisen zu lassen, dass der Auftragnehmer seine Mitarbeiter ordnungsgemäß unterwiesen hat. Dies dient nicht nur dazu, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sondern auch rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.

    Die Unterweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit, insbesondere in Umgebungen, in denen mehrere Unternehmen zusammenarbeiten, wie auf Baustellen oder in Industrieanlagen. Die Unterweisung sollte sicherstellen, dass die Mitarbeiter über die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz informiert sind und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen kennen.

    Es ist üblich, dass der Auftraggeber (Ihr Unternehmen) vom Auftragnehmer (der Fremdfirma) verlangt, Nachweise über die durchgeführten Unterweisungen vorzulegen. Diese Nachweise können verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Unterweisungsprotokolle, Schulungsnachweise oder andere Dokumente, die belegen, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers entsprechend unterwiesen wurden.

    Durch den Nachweis der Unterweisungen können Sie sicherstellen, dass die Mitarbeiter der Fremdfirmen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um sicher und verantwortungsbewusst zu arbeiten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Unterweisungen regelmäßig aktualisiert und aufgefrischt werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter stets über die aktuellen Sicherheitsstandards informiert sind.

    Im Falle eines Unfalls oder einer Inspektion durch die Aufsichtsbehörden kann das Vorhandensein von Unterweisungsnachweisen dazu beitragen, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.

    Gruß Torsten

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  • Thorsten,

    Sehr schöne Ausführungen, die allerdings einige fragwürdige Punkte enthalten:

    1. Der AG muss, richtigerweise, AN unterweisen - allerdings nicht vollumfänglich, sondern z.B. baustellenspezifisch.

    2. Der AG hat NICHT sicherzustellen, dass die MA des AN darüberhinaus unterwiesen sind. Dies ist alleinige Aufgabe und Verantwortung des AN.

    3. Der AG verlangt üblicherweise in seinen Vergabebedingungen, nur qualifiziertes Personal. Nimmt der AN diese Bedingungen an, liegt auch hier die Erfüllungsverpflichtung wieder dort.

    4. Nachweise und Haftungsrisiken liegen im Falle von Unterweisungen ebenfalls nur sehr eingeschränkt beim AG.


    Wie bereits weiter oben gesagt: Ich KANN ich solche Nachweispflichten mit meinem AN vereinbaren - muss es aber nicht.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    3 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (4. Februar 2024 um 10:21)