Hallo zusammen,
ich darf seit diesem Jahr ein Labor betreuen. Bei diesem wurde für eine neue Tätigkeit eine Gaswarnanlage installiert von einer Fachfirma.
Im letzten Jahr wurden dafür die Inbetriebnahme (inkl. Funktionstestung) sowie eine erste Wartung durchgeführt.
Außerdem wurden durch zusätzliche Anbieter zwei GBUs erstellt. Bei diesen wurden die Tätigkeiten und ebenso das Gerät an sich (z.B. wie viel Gas tritt bei einem Leck aus) betrachtet. Für die Geräte-GBU liegt zusätzlich eine Wirksamkeitsprüfung vor.
Nun möchte aber besagte Fachfirma noch eine Sachverständigenprüfung veranlassen, bezieht sich in der Notwendigkeit aber auf die Wirksamkeitskontrolle der GBU (welche ja bereits vorliegt).
Für meine Logik ist die Sachverständigenprüfung im Rahmen der Inbetriebnahme als Abnahmeprüfung für eine Anlage zu verstehen. Mir erschließt sich leider nicht, weswegen es nach einer erfolgten Abnahme und Inbetriebnahme noch einer Sachverständigenprüfung bedarf.
Wisst ihr einen Rat, wie hier weiter vorzugehen ist? Die Fachfirma selbst macht leider dicht und zeigt sich wenig kooperativ...
Über euer Schwarmwissen bin ich sehr dankbar!
VG Christin