Sachverständigenprüfung Gaswarnanlage

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  • Hallo zusammen,

    ich darf seit diesem Jahr ein Labor betreuen. Bei diesem wurde für eine neue Tätigkeit eine Gaswarnanlage installiert von einer Fachfirma.

    Im letzten Jahr wurden dafür die Inbetriebnahme (inkl. Funktionstestung) sowie eine erste Wartung durchgeführt.

    Außerdem wurden durch zusätzliche Anbieter zwei GBUs erstellt. Bei diesen wurden die Tätigkeiten und ebenso das Gerät an sich (z.B. wie viel Gas tritt bei einem Leck aus) betrachtet. Für die Geräte-GBU liegt zusätzlich eine Wirksamkeitsprüfung vor.

    Nun möchte aber besagte Fachfirma noch eine Sachverständigenprüfung veranlassen, bezieht sich in der Notwendigkeit aber auf die Wirksamkeitskontrolle der GBU (welche ja bereits vorliegt).

    Für meine Logik ist die Sachverständigenprüfung im Rahmen der Inbetriebnahme als Abnahmeprüfung für eine Anlage zu verstehen. Mir erschließt sich leider nicht, weswegen es nach einer erfolgten Abnahme und Inbetriebnahme noch einer Sachverständigenprüfung bedarf.

    Wisst ihr einen Rat, wie hier weiter vorzugehen ist? Die Fachfirma selbst macht leider dicht und zeigt sich wenig kooperativ...

    Über euer Schwarmwissen bin ich sehr dankbar!

    VG Christin

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  • Dafür erst das SIL (Safety Integrity Level) bestimmen. Je nach SIL ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, auch in Hinblick auf die weiteren Prüfungen.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Gemäß diesem Artikel

    gar nicht mal so unüblich...

    Wer hat denn die Anlage geplant? Und hat die ausführende Firma Bedenken hinsichtlich der Planung? Vielleicht ist das der Grund?

    Ich gehe aber davon aus, dass es sich schlichtweg um die wiederkehrende Prüfung ("Systemkontrolle") handelt... Zur Häufigkeit müsste was in der GBU stehen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Schau mal in die DGUV Information 213-057 bzw. -056 je nach Art des Gases. Dort findest Du zur Erstinbetriebnahme in der Regel die Forderung, dass diese durch eine befähigte Person auf Funktion zu prüfen ist. Hier ist üblicherweise eine Systemkontrolle notwendig, die z.B. auch eine Auslösung über ein Prüfgas beinhaltet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.