Schmiedehammer schlägt Hand ab

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  • Guten Morgen... auch wieder so ein Fall...

    Schmiedehammer schlägt Hand ab

    Quelle: Konradin Mediengruppe

    Schmiedehammer schlägt Hand ab

    Unfall an Umformmaschine

    12. Januar 2024
    4 Minuten Lesezeit

    Unfall an UmformmaschineFoto: © Akarawut - stock.adobe.com

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    Arbeiten an Umformmaschinen sind gefährlich, deshalb müssen hier neben technischen Sicherheitsmaßnahmen auch Verhaltensanforderungen strikt eingehalten werden. Sonst sind schwere Verletzungen möglich, wie dieser Unfall in einem Schmiedeunternehmen zeigt.

    In dem kleinen Schmiedeunternehmen werden unterschiedliche Schmiedepressen (Hämmer) und andere Umformmaschinen zur Herstellung von verschiedenen Rohlingen eingesetzt. Da überwiegend Kleinserien auf Kundenanforderungen hergestellt werden, ist sehr viel manuelle Tätigkeit an den Maschinen erforderlich. Aus technologischen Gründen sind sie als Umformgruppen angeordnet, an denen meisten zwei – bei größeren Bauteilen auch drei – Beschäftigte arbeiten.

    Diese Mitarbeitenden müssen sehr gut aufeinander eingespielt sein, damit die Arbeit fehler- und unfallfrei ablaufen kann. Die eingesetzten Maschinen sind zum Teil relativ alt (Baujahr vor 1995) und entsprechen somit nicht in jedem Fall der EU-Maschinenrichtline beziehungsweise der Betriebssicherheitsverordnung. Ein Teil der Maschinen wurde mit neuen Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet.

    Die Umformgruppe, bei der es zu dem schweren Unfall kam, besteht aus einem Induktionsofen zum Erwärmen der Werkstücke, einem Oberhammer, in dem die Rohform hergestellt wird, einem Gesenkschmiedehammer mit Doppelgesenk zur Fertigformung sowie zwei Exzenterpressen.

    Letztere dienen zur Entfernung der Schmiedegrate sowie zur weiteren Bearbeitung der Werkstücke, zum Beispiel zum Lochen. An dieser Umformgruppe waren zwei Beschäftigte tätig, einer als Hammerführer und einer als Schmied. Letzterer legte die Teile in die jeweilige Maschine ein und beförderte sie nach dem Entnehmen zur nächsten.

    Kein eingespieltes Team

    Am Unfalltag war hier ein neues Team im Einsatz, was bisher noch nie zusammengearbeitet hatte und somit keine Erfahrungen miteinander und der auszuführenden Arbeit hatte. Da er die betreffenden Arbeitsprozesse am zentralen Bedienpult der Umformgruppe auslöst, sind die Handlungen des Hammerführers maßgeblich. Dazu muss er die entsprechenden Informationen vom Schmied bekommen. Bei eingearbeiteten Teams funktioniert das meist mit wenigen Kommandos oder sogar nonverbal durch Blickkontakte.

    Der Unfall ereignete sich an dem großen Gesenkschmiedehammer beim Bearbeiten des dritten Werkstücks in der Schicht. Der Schmied hatte das vorbearbeitete Werkstück aus der ersten in die zweite Gesenkform umgelegt, um den im Oberhammer vorgeformten Knüppel in die erste Form des Doppelgesenks mit der Zange einzulegen. Als Trennmittel mussten noch Sägespäne mit der Hand über die Werkstücke eingebracht werden.

    Hammerschlag zu früh ausgelöst

    Bedingt durch die geringe Erfahrung miteinander löste der Hammerführer am Bedienpult den Hammerschlag aus, obwohl der Schmid mit seiner Hand noch im Gesenk war. Dabei wurde dem Schmied die rechte Hand abgetrennt und diese im Gesenk zerquetscht. Im Krankenhaus konnte nur noch eine Versorgung des Armstumpfs erfolgen. Der verunfallte Beschäftigte war damit nicht mehr in der Lage, die bisherige Tätigkeit auszuführen und musste auf ein neues Arbeitsfeld umgeschult werden.

    Fehlende Schutzeinrichtungen

    Im Rahmen der Unfalluntersuchung wurde festgestellt, dass die Maschinen nicht den Mindestforderungen des Anhangs 1 der  Betriebssicherheitsverordnung entsprachen. Auch die in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift „Kraftbetriebene Arbeitsmittel“ (VBG 5) gestellten Sicherheitsanforderungen waren nur zum Teil erfüllt.

    Zusätzlich wären auch die in der Berufsgenossenschaftlichen Regel  „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) in Kapitel 2.7 „Schmiedehämmer und Fallwerke“ aufgelisteten Sicherheitsmaßnahmen zu beachten gewesen, insbesondere die Ausrüstung der Hämmer und Pressen mit Schutzeinrichtungen, die die Auslösung des Hammerschlags oder des Pressenhubs bei Eingriff in den Arbeitsraum verhindern oder stoppen. Solche Sicherheitseinrichtungen können zum Beispiel Lichtgitter vor dem Arbeitsraum oder Schutzgitter mit Verriegelungsfunktion sein.

    Organisatorische Mängel

    Es traten aber auch gravierende organisatorische Mängel in der Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens zutage. So waren die Gefährdungsbeurteilungen nur sehr allgemein gehalten, es gab keine aktuellen und auf die jeweiligen Tätigkeiten ausgelegten Betriebsanweisungen und auch keine tätigkeitsbezogenen Unterweisungen.

    Insbesondere waren in den Gefährdungsbeurteilungen die notwendigen Nachrüstungen der „Altmaschinen“ an die Mindestanforderungen des Anhang 1 Betriebssicherheitsverordnung nicht betrachtet und somit auch keine Maßnahmen im Unternehmen ausgelöst worden. Für den Einstreu des Trennmittels Sägespäne sollte zudem eine Schaufel zur Verfügung stehen, um die Hände aus dem Gefahrbereich herauszuhalten.

    Pflicht zur Nachrüstung

    In Unternehmen sind noch sehr viele Maschinen mit Baujahren vor dem 01.01.1995 mit unterschiedlicher Herkunft und damit unterschiedlichen Sicherheitsstandards im Einsatz. Die notwendigen Anforderungen an die Mindestsicherheit solcher Maschinen wurden bereits 1997 in der Arbeitsmittelbenutzerverordnung (AMBV) beschrieben.

    Die Betreiber standen in der Pflicht, bis zum 30.06.1998 eine Überprüfung und gegebenenfalls eine notwendige Anpassung der Mindestsicherheitsanforderungen gemäß dem Anhang zur AMBV durchzuführen. Seit 2002 beinhaltet der Anhang 1 BetrSichV diese Mindestanforderungen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels durch den Betreiber zu prüfen und bei Erfordernis nachzurüsten sind.

    UJS_AD9B99E6-7BEA-4A77-A058-3F1D0089A68F-150x150.jpgAutor: Dipl.-Ing. Ulf‑J. Schappmann


    Sicherheitsingenieur VDSI

     SIMEBU Thüringen GmbH


    Foto: © Fotostudio City Color Munschke, Weimar

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Das kenne ich leider zu gut.

    Wir haben bei der letzten Begehung bei einem Kunden genau den Fall angetroffen.

    Die BG war im Haus, und hat eine Stanze angekreidet. BJ in den 70ern ohne Schutz, ohne BA ohne alles, ist aber in Betrieb.

    Der BG Kollege der öfters da ist (der Betrieb ist auffällig..) hat vorgegeben diese Stanze nicht mehr zu nutzen bis sie nachgerüstet ist.

    Das ist dem Unternehmer aber völlig WURSCHT. Da kann ja jeder kommen und sowas vorgeben. Die Stanze ist gut so wie sie ist, und ide Leute sollen eben aufpassen... ZITAT!

    Er hat den Bogen für die Rückmeldung an die BG als "erledigt" gekennzeichnet, unterschrieben und weggeschickt.

    Was willst du da noch reden?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Mike144

    *IroAN* Was bist'n Du für eine Sifa? Die wesentlichen Fakten hast Du unterschlagen.

    Es ist an dieser Maschine noch nie etwas passiert. Zeig dem Verantwortlichen diesen Artikel aus der BP dann antwortet er Dir: der Bediener war zu blöd diese Maschine korrekt zu bedienen.

    Da kann nichts passieren. Das ist faktisch unmöglich. *IroAus*

    So nimm dies.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Danke für deine fach- und sachgerechte Ergänzung lieber Mick...

    Selbstverständlich hast du Recht und ich habe in vollem Bewusstsein und aus Boshaftigkeit diese Fakten unterschlagen... ;)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Das ist

    Der BG Kollege der öfters da ist (der Betrieb ist auffällig..) hat vorgegeben diese Stanze nicht mehr zu nutzen bis sie nachgerüstet ist.

    Das ist dem Unternehmer aber völlig WURSCHT. Da kann ja jeder kommen und sowas vorgeben. Die Stanze ist gut so wie sie ist, und ide Leute sollen eben aufpassen... ZITAT!


    Er hat den Bogen für die Rückmeldung an die BG als "erledigt" gekennzeichnet, unterschrieben und weggeschickt.

    Das zeigt wieder mal wie schonend die BG mit den Arbeitgebern umgeht.

    Die AP hätte die Maschine ja auch stillegen können, unter Bußgeldandrohung eine Frist zur Nachrüstung setzen können, das nach Ablauf der Frist kontrollieren können, eine erneute Frist mit einem höheren Bußgeld festsetzen etc.

    Außerdem hätte er die Gewerbeaufsicht einschalten können, die haben noch mal mehr Möglichkeiten dem Unternehmer Schmerzen zuzufügen.

    Wenn ich "auffälliger Betrieb" lese: das ist doch nur eine Frage der Zeit, bis da was ernsthaftes passiert.

    Und die BG wäscht dann ihre Hände in Unschuld....

    Und die Toten oder Schwerverletzten sind dann wohl "bedauerliche Kollateralschäden"

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