Hat man als Bauherr auch schon eine Räum- und Streupflicht?

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  • Moin!

    Ich bin eben durch Zufall über diesen Artikel gestolpert, der für einige von Euch:innen (ich konnte es mir nicht verkneifen, sorry) beruflich wie privat interessant sein könnte.
    Es wird zwar von privaten Bauherren gesprochen, aber das ist auf Firmen sicherlich ebenso anzuwenden.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Moin,

    in der Regel obliegt die Räum- und Streupflicht dem Grundstückseigentümer. Ob das Grundstück bebaut ist, gerade ein Bau hochgezogen wird oder unbebaut ist, ist unerheblich.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • in der Regel obliegt die Räum- und Streupflicht dem Grundstückseigentümer. Ob das Grundstück bebaut ist, gerade ein Bau hochgezogen wird oder unbebaut ist, ist unerheblich.

    Genau das sagt der Artikel aus, den Du wohl nichte gelesen hast. ;)

    Der Beitrag war auch keine Frage, sondern eine Info.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ne, Klugscheißermodus an :doppelthumbsup:

    egal ob Du bauen willst oder nicht. Wenn Du Grundstückseigentümer bist, trifft Dich in der Regel die Räum- und Streupflicht, auch wenn an den Bordsteig nur Deine Cannabisplantage grenzt. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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