Plötzlich Schichtarbeit

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  • Hallo,

    ich habe die letzten gut zehn Jahre bei meinem Arbeitgeber als Angestellter in Tagschicht gearbeitet (08:00 - 17:00).

    Zum nächsten Frühjahr soll sich das ändern und ich soll auf identischer Position abwechselnd im Schichtdienst arbeiten (Frühschicht von 05:30 - 14:00, Spätschicht von 13:30 - 22:00 und Nachtschicht von 21:30 - 06:00).

    Ich bin ehrlich gesagt wenig motiviert auf die zukünftigen Arbeitszeiten.

    Ist es richtig, dass ich aktiv vor der ersten Nachtschicht zu meinem Arbeitsgeber gehen kann und ihm um eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge bitten kann in der zunächst einmal meine gesundheitliche Eignung für Nachtschichten geprüft wird oder liege ich hier falsch?

    Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen :)

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  • Ja, entsprechend §6 Arbeitszeitgesetz ist hier eine arbeitsmedizinische Untersuchung möglich.

    Ich würde zusätzlich noch in den Arbeitsvertrag schauen, was da zur Arbeitszeit geregelt ist. Dann noch evt. den Tarifvertrag betrachten, sofern hier einer zutrifft

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • entsprechend §6 Arbeitszeitgesetz ist hier eine arbeitsmedizinische Untersuchung möglich

    Konkreter der Absatz 3.

    Frage: Ist das dann "nur" eine Wunschvorsorge? Oder gibt es da arbeitsmedizinische Standards im Sinne einer AMR oder eines BG-Grundsatzes?

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"