Lagerung von Holzkohle auf Paletten

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Safety-Gemeinde,

    ich möchte mich einer Frage an euch wenden, die gerade auf meinem Schreibtisch liegt:

    Unser Betrieb verfügt über eine Logistik- / Lagergesellschaft, die über ein Hochregallager, sowie angrenzende Hallenbereiche zur Zwischenlagerung verfügt. Alle Mitarbeiter sind ausgebildete Lagerfachkräfte mit mehrjähriger Erfahrung.

    In einer sonst leerstehenden Halle (ca. 2.500m² Fläche bei 9m Deckenhöhe und 177m² RWA-Fläche), die gem. Brandschutzkonzept zur Zwischenlagerung und Kommissionierung genutzt werden darf, soll im kommenden Jahr ein größerer Posten (mehrere hundert Paletten) Holzkohlesäcke gelagert werden. Der Lagerauftrag kommt von extern, wir haben damit im Normalfall keine Berührungspunkte. Die Halle ist vollständig von einer automatischen BMA mit direkter Aufschaltung zur örtlichen BF überwacht. Keine automatische Löschanlage, in der Halle sind WHY und Handlöschgeräte vorhanden.

    Gibt es für die Lagermenge dieses Stoffs eine Obergrenze? Ich habe hierzu keine Angaben finden können.

    Welche erweiterten Schutzmaßnahmen fallen euch spontan ein?

    Eine GBU zur Lagerung wird erstellt. Als Grundlage habe ich die TRGS, sowie das EMKG zu Rate gezogen:

    Nach TRGS 510 fällt die Kohle in die Lagerklasse 11 (brennbare Feststoffe, schwer entzündbar). Die Vorschriften aus der Zusammenlagerung werden garantiert eingehalten.

    Die Zündtemperatur liegt zwischen ca. 180 und 230 °C, also im unkritischen Bereich. Zündquellen sind in der Halle keine vorhanden, die Beheizung erfolgt, wenn überhaupt über eine RLT-Anlage deren Kessel in einem entfernteren Bereich liegt.

    Nach EMKG habe ich als Gefährlichkeitsgruppe pc-C mit "niedriger Freisetzung" identifiziert (Stoff in geschlossenen Säcken auf Palette, die mit Stretchfolie umwickelt ist). Staubentwicklung im Normalfall auszuschließen bzw. auf ein Minimum begrenzbar.

    Mindeststandards, sowie die Brandschutzmaßnahmen nach pc-170 werden eingehalten.

    Was fällt euch zu dem Thema ein bzw. was habe ich ggf. nicht beachtet?

  • ANZEIGE
  • Servus,

    Du solltest Dir die Baugenehmigung inkl. dem vorausgegangenen Bauantrag der Halle mal ansehen. Dort sind evtl. Auflagen seitens der Bauämter, die für solche Lagermengen /-stoffe weitere Auflagen enthalten oder diese sogar ausschließen könnten. Ebenso sollte Rücksprache mit dem Brandversicherer gehalten werden.

    Und sich mal damit vertraut machen wie Lange soll gelagert werden, und wie lange darf denn überhaupt Zwischengelagert werden.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)