Reinigung einer Warmluft- bzw. Gebläseheizung

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  • Guten Tag,

    in meinem Bereich gibt es eine Lagerhalle, in welcher diverses Material kommissioniert wird. Diese Halle wird mittels einer Gebläseheizung beheizt. Meine Frage: "Wie oft muss bzw. sollte die Heizungsanlage, unabhängig von etwaigen Schadstoffeinträgen (bspw. Staub, DME, Schwermetallstäube, Altlasten etc.), gereinigt werden?"
    Ich meine, ich hätte einmal in einer DGUV-Schrift gelesen, dass alle drei Monate eine Reinigung einer Warmluftheizung angezeigt sei...ich finde es nur nicht mehr :/.

    Danke und liebe Grüße.

    Einmal editiert, zuletzt von Snooze (18. Dezember 2023 um 17:33)

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  • Das ist ein sehr spezifisches technisches "Problem", ich bezweifle, dass ein DGUV-Dokument das behandelt.

    Startpunkt grundsätzlich sind immer die Herstellerangaben, -vorgaben oder -empfehlungen. Die finden sich in der Betriebsanleitung zum Produkt. Notfalls bekommt man die Info auch direkt per Anruf beim Hersteller. Anschließend legt Ihr die Prüffristen/Instandhaltungsintervalle selbst fest gemäß BetrSichV. Herstellerempfehlungen sind als Durchschnittswerte zu sehen. Bei Euch kann die Anlage ja extrem oft und lange oder nur selten und kurzzeitig in Betrieb sein. Entsprechend müsst/dürft Ihr die Intervalle anpassen.

  • Hi,

    habe mal ein wenig gesucht und in diversen DGUV Schriften auch nur diesen Satz gefunden:

    Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dafür sorgen, dass Reinigungs- und Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden. Dazu müssen sie einen Reinigungs- und Wartungsplan aufstellen, in dem die Vorgehensweise, die erforderlichen Reinigungs- und Wartungsintervalle und die Verantwortlichkeiten festgelegt sind.

    Wenn ihr also keine zusätzlichen Anforderungen an Ex-Schutz habt, würde ich den Intervall so auslegen, dass die Heizung ihre Funktion erfüllt und keine zu hohe Brandlasten in Form von abgelagerten Stäuben auftritt.

    Ansonsten schaue mal in der VDI 6022 Blatt 1 nach. Dort ist die Tabelle 8 für jegliche Bestandteile in einer RLT Anlage aufgeführt. Darin bezieht sich die 3-Monatsfrist hauptsächlich auf Befeuchtungsteile und deren Komponenten.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Ich denke, dass man immer gut an den Luftauslässen sehen kann. Sind diese staubig verschmutzt,

    dann ist es wohl an der Zeit zu reinigen.

    Bei regelmäßigen Wartungen bietet sich auch eine Reinigung an. Die Fristen müsst Ihr ja anhand der GBU festgelegt haben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Danke.

    Recht unspezifisch steht es in der DGUV Information 215-510S. 25 Pkt. 4.

    In dem Dokument ist immer nur vom Prüfen die Rede.
    Ausgenommen Luftfilter, diese sind mindestens jährlich zu wechseln.

    In dem von Dir angeführten Dokument ist unter auf S. 25 Punkt 3 die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma oder befähigte Person angesprochen.
    Im Rahmen dieser Wartungstätigkeit kann dann auch die Verschmutzung ermittelt werden,
    wie Mick1204 schon sagte.
    Sind die Wartungsintervalle der Fachfirma > 3 Monate, dann sollte es z.B. machbar sein, einen internen MA (Schlosser o.ä.) schulen zu lassen, der die Verschmutzung dann selbständig in vorzugebenden Zeitabständen prüft und darüber berichtet.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!