"Ladungssicherung" in Regalen

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  • Moin liebe Kollegen,

    ich stehe hier gerade vor einem Dilemma und hoffe um etwas Beistand.

    Wir sind ein metallverarbeitender Betrieb und haben ein Fertigteillager und ein Rohwarenlager. Das Fertigteilelager (knapp 3000 Stellplätz) sieht so aus, das die Fertigteile (Kleinteile) in KLT´s auf Palette eingelagert und mit kleinen Spanngurten gesichert wird. Max 900 kg. Im Rohwarenlager werden Coills bis max 1000 kg ( teilweise ungesichert) gelagert. Pufferregale gibt es auch in einigen Hallen wo alles mögliche an Verbrauchsmaterial gelagert wird. Und in diesen Hallen stoße ich arg auf Wiederstand, weil ich den Mitarbeitern versuche zu erklären, das die Waren, die dort ungesichert auf den Paletten liegen, gegen herabfallen gesichert sein müssen, damit die Ware beim Auslagern nicht von der Palette fallen und jemanden verletzen kann.

    Im Moment habe ich nur die DGUV r 108-007 und die DGUV I 208- 043 als Anhaltspunkt und die DGUV 68, wo ja steht, das ab 2 Meter Höhe der Fahrer durch herabstürzende Gegenstände durch das Lastschutzgitter gesichert sein muss (Zumindest auf dem Stapler).

    Ich komme da so langsam mit der Argumentation echt an meine Grenzen, weil auch Vorgesetze teilweise sagen, brauch nicht. Lief immer gut bei uns bisher.

    Im Fertigteilelager kommt die Ware aus Gründen des Fertigungsprozesses schon gesichert an. Da ist aber auch das Bewußtsein zur Arbeitssicherheit besser ausgeprägt.

    Meine Frage: Kennt ihr noch andere Normativen oder Argumentationen, die ich vorlegen kann?

    Selbst in der BA steht schon, das die Ware nicht ungesichert eingelagert werden soll wird aber gekonnt ignoriert, weil es einfach so seit Jahren im Betrieb "gelebt" wurde. Mir ist sehr wohl bewußt, das der nächste Schritt eine Etage höher wäre( der Produktionsleiter in diesem Fall), aber ich hoffe tatsächlich immer noch auf etwas Verständniss seitens der MA.

    Im Moment bin ich noch in der Ausbildung zu SiFa, und die aktuelle SiFa hier zählt nur noch die Tage, bis sie in Rente geht.

    LG


    Ciddi

    Einmal editiert, zuletzt von Ciddi (28. November 2023 um 14:39)

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  • Selbst in der BA steht schon, das die Ware nicht ungesichert eingelagert werden soll

    Da braucht es doch nicht mehr. Nach dem von dir geschildertem Versuch, würde ich direkt eine Etage höher gehen. Generell am besten auch alles per Mail etc. sodass du Nachweise hast, sollte mal was passieren o.ä.
    Ich versuche auch immer alles auf dem direkten und kleinen Dienstweg. Sollte ich hier auf Widerstand stoßen geht es automatisch zum Geschäftsführer. Ansonsten machst du dir m.M.n. nur unnötig deine Nerven kaputt und verschwendest Zeit, die wo anders besser aufgehoben ist.

  • Ich komme da so langsam mit der Argumentation echt an meine Grenzen,

    Hallo Kollege, habt Ihr ein QM-System nach EN ISO 9000ff.?

    Dann ist es ganz einfach. Du steckst deinem Qualitäter das Thema und sagst dazu das die Rückverfolgbarkeit des Materials nicht gesichert ist und so auch nicht nachgewiesen werden kann. Er wird sich drehen wie ein Brummkreisel und du bist nur noch Berater. :doppelthumbsup:

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  • Moin erstmal. Vielen lieben dank für eure Anregungen.


    @ Exeworkz. Ja, es kostet echt Nerven, vor allem deswegen, weil immer die selben Gegenargumente kommen. Da kannst du noch so deutlich sein, es wird (oder will ) nicht verstanden werden. Aber ich versuche es halt immer gerne auf dem kurzen Dienstweg und hoffe immer auf Verständnis.

    @ reinhard Wir sind nach 9001 und IATF zertifiziert. Rückverfolgbarkeit ist ein ganz großes Thema bei uns. Leider keine "Munition" für mich :)

    Ich werde jetzt die GBU überarbeiten, eine Wirksamkeitsprüfung ist eh fällig, und das ganze Thema in der ASA Sitzung ansprechen. Die findet nämlich nächste Woche statt. :) Dann habe ich auch Nachweise :)