Moin liebe Kollegen,
ich stehe hier gerade vor einem Dilemma und hoffe um etwas Beistand.
Wir sind ein metallverarbeitender Betrieb und haben ein Fertigteillager und ein Rohwarenlager. Das Fertigteilelager (knapp 3000 Stellplätz) sieht so aus, das die Fertigteile (Kleinteile) in KLT´s auf Palette eingelagert und mit kleinen Spanngurten gesichert wird. Max 900 kg. Im Rohwarenlager werden Coills bis max 1000 kg ( teilweise ungesichert) gelagert. Pufferregale gibt es auch in einigen Hallen wo alles mögliche an Verbrauchsmaterial gelagert wird. Und in diesen Hallen stoße ich arg auf Wiederstand, weil ich den Mitarbeitern versuche zu erklären, das die Waren, die dort ungesichert auf den Paletten liegen, gegen herabfallen gesichert sein müssen, damit die Ware beim Auslagern nicht von der Palette fallen und jemanden verletzen kann.
Im Moment habe ich nur die DGUV r 108-007 und die DGUV I 208- 043 als Anhaltspunkt und die DGUV 68, wo ja steht, das ab 2 Meter Höhe der Fahrer durch herabstürzende Gegenstände durch das Lastschutzgitter gesichert sein muss (Zumindest auf dem Stapler).
Ich komme da so langsam mit der Argumentation echt an meine Grenzen, weil auch Vorgesetze teilweise sagen, brauch nicht. Lief immer gut bei uns bisher.
Im Fertigteilelager kommt die Ware aus Gründen des Fertigungsprozesses schon gesichert an. Da ist aber auch das Bewußtsein zur Arbeitssicherheit besser ausgeprägt.
Meine Frage: Kennt ihr noch andere Normativen oder Argumentationen, die ich vorlegen kann?
Selbst in der BA steht schon, das die Ware nicht ungesichert eingelagert werden soll wird aber gekonnt ignoriert, weil es einfach so seit Jahren im Betrieb "gelebt" wurde. Mir ist sehr wohl bewußt, das der nächste Schritt eine Etage höher wäre( der Produktionsleiter in diesem Fall), aber ich hoffe tatsächlich immer noch auf etwas Verständniss seitens der MA.
Im Moment bin ich noch in der Ausbildung zu SiFa, und die aktuelle SiFa hier zählt nur noch die Tage, bis sie in Rente geht.
LG
Ciddi