Hallo in die Runde,
konkret geht es bei meine Frage um die Funktionsweise der Türen des Aufzugs in unserem Gebäude (Bj. 1990):
Die vorhandene Lichtschranke und auch der Kontaktsensor funktionieren grundsätzlich und die Tür öffnet (nach Unterbrechung bzw. Körperkontakt). Mir selbst aber auch anderen Kollegen ist es nun passiert, dass wir von der Türe eingeklemmt (zumindest heftig berührt) wurden, bevor die Türe wieder öffnete. Bei näherer Begutachtung fällt auf, dass die Türe des Aufzugs extrem schnell schließt. Wird die Lichtschranke direkt zu Beginn der Schließbewegung unterbrochen, bewegen sich beide Schiebetüren trotzdem noch gut 30cm weiter (re und li, entspr. 2x=60cm) bis die Öffnung fast geschlossen ist. Dann erst kommt es zum Stillstand und die Tür öffnet. Steht jemand aber in der Türöffnung, kommt es zu einer Berühung und die Tür öffnet ebenfalls (auch wenn die Lichtschranke nicht unterbrochen wurde).
Fazit: Alles funktioniert vorschriftsmäßig, aber die Fahrbewegung ist zu schnell und Lichtschranke reagiert auf eine Unterbrechung zu langsam, es kommt nicht zum sofortigen Stillstand der Türen.
Die Rückfrage bei einem Aufzugsspezialisten ergab lediglich, dass die vorschriftsmäßige Funktion gegeben ist (Lichtschranke, Kontaktsensor). Eine Auskunft über zulässige Zeiten zwischen Unterbrechung der Lichtschranke und dem Türstopp konnte ich nicht in Erfahrung bringen. In der BetrsichV bzw. der TRBS 1201 Teil 4 habe ich keine konkreten Zahlenwerte hierzu gefunden. Hinweise zu einer "UVV-Prüfung", vergleichbar zu der Nachlaufwegmessung bei Pressen oder sonstigen Maschinen, habe ich im ganzen Internet nicht gefunden.
Vielleicht finde ich hier im Forum einen Spezialisten, der sich auskennt. Ich möchte die Sache vorher abklären und mich schlau machen, bevor ich hier aktiv werde.
Vielen lieben Dank für eure Unterstützung.
Gruß
Michael Päßler