Prüfung von Aufzügen, Reaktionszeit der Sicherheitseinrichtungen an der Aufzugtür

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  • Hallo in die Runde,

    konkret geht es bei meine Frage um die Funktionsweise der Türen des Aufzugs in unserem Gebäude (Bj. 1990):

    Die vorhandene Lichtschranke und auch der Kontaktsensor funktionieren grundsätzlich und die Tür öffnet (nach Unterbrechung bzw. Körperkontakt). Mir selbst aber auch anderen Kollegen ist es nun passiert, dass wir von der Türe eingeklemmt (zumindest heftig berührt) wurden, bevor die Türe wieder öffnete. Bei näherer Begutachtung fällt auf, dass die Türe des Aufzugs extrem schnell schließt. Wird die Lichtschranke direkt zu Beginn der Schließbewegung unterbrochen, bewegen sich beide Schiebetüren trotzdem noch gut 30cm weiter (re und li, entspr. 2x=60cm) bis die Öffnung fast geschlossen ist. Dann erst kommt es zum Stillstand und die Tür öffnet. Steht jemand aber in der Türöffnung, kommt es zu einer Berühung und die Tür öffnet ebenfalls (auch wenn die Lichtschranke nicht unterbrochen wurde).

    Fazit: Alles funktioniert vorschriftsmäßig, aber die Fahrbewegung ist zu schnell und Lichtschranke reagiert auf eine Unterbrechung zu langsam, es kommt nicht zum sofortigen Stillstand der Türen.

    Die Rückfrage bei einem Aufzugsspezialisten ergab lediglich, dass die vorschriftsmäßige Funktion gegeben ist (Lichtschranke, Kontaktsensor). Eine Auskunft über zulässige Zeiten zwischen Unterbrechung der Lichtschranke und dem Türstopp konnte ich nicht in Erfahrung bringen. In der BetrsichV bzw. der TRBS 1201 Teil 4 habe ich keine konkreten Zahlenwerte hierzu gefunden. Hinweise zu einer "UVV-Prüfung", vergleichbar zu der Nachlaufwegmessung bei Pressen oder sonstigen Maschinen, habe ich im ganzen Internet ;) nicht gefunden.

    Vielleicht finde ich hier im Forum einen Spezialisten, der sich auskennt. Ich möchte die Sache vorher abklären und mich schlau machen, bevor ich hier aktiv werde.

    Vielen lieben Dank für eure Unterstützung.

    Gruß

    Michael Päßler

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  • Keine Ahnung, ob es eine konkrete Regelung bei Fahrstühlen gibt.

    Ich würde die ASR A1.7 heranziehen, da Abschnitt 6 Absatz 2, dort ist zu entnehmen: "Bei Flügeln ohne Sicherheitseinrichtung an den Schließkanten darf der Nachlaufweg nicht größer als 50 mm sein, sofern mit dem Nachlauf eine gefährdende Flügelbewegung verbunden ist."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Michael Päßler,

    die TRBS 3121 ist für Aufzüge. Ich glaube allerdings, dass Du auch dort nicht fündig wirst. Über die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorgaben wirst Du nichts finden.

    Hier helfen nur die Normen, die DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50.

    Der Prüfer des Aufzuges sollte Zugriff auf die Normen haben, da sie u.a. Prüfgrundlage sind.

    Ich würde aus dem Bauch heraus sagen, die Schließgeschweindigkeit der Türblätter beträgt max. 0,3m/s. Leider kann ich es aber ad hoc nicht prüfen, ob ich da noch einen alten Wert im Kopf habe.

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ergänzung:

    Zitat von DIN EN 81-20:2020-06 (Auszug aus Kap. 5.3.6.2.2.1)

    Die kinetische Energie der Fahrkorb- oder der Schachttür und der mit ihr fest verbundenen mechanischen Teile darf, berechnet oder gemessen bei der mittleren Schließgeschwindigkeit, 10 J nicht überschreiten.

    ...

    Die mittlere Schließgeschwindigkeit einer Fahrkorb-Schiebetür wird über ihren gesamten Schließweg gerechnet, abzüglich:

    1) 25 mm an jedem Ende des Schließwegs bei mittig öffnenden Türen,

    2) 50 mm an jedem Ende des Schließwegs bei einseitig öffnenden Türen.

    Die Schließgeschwindigkeit von 0,3 m/s gilt bei nur bei nicht selbstätig kraftbetätigten Türen (Kap. 5.3.6.2.2.2).

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ergänzung:

    Die Schließgeschwindigkeit von 0,3 m/s gilt bei nur bei nicht selbstätig kraftbetätigten Türen (Kap. 5.3.6.2.2.2).

    Gruß

    Stephan

    Hallo bauco,

    danke für die Hinweise.

    Ich habe mal die Zeit gestoppt, die die Tür zum Schließen braucht (Durchgang 1,2m, 2 Türen à 60cm, Dauer ca. 2sec). Die Geschwindigkeit liegt in der Tat fast exakt bei 0,3m/s. Somit wäre das absolut ok. Daher bleiben weiterhin die folgenden Fragen:

    Wieso fahren die Türen nach Betätigung der Lichtschranke mindestens noch 30-40 cm weiter und öffnen dann erst?

    Nach dem Wiederöffnen der Tür nach Betätigung der Lichtschranke (oder des "Öffnen"-Tasters im Aufzug) schließt die Tür sofort wieder. Müsste es nicht eine kurze Verweilzeit in der offenen Position geben? Bei anderen Aufzügen kenne ich das (ich meine das war an unserem früher auch so), dass die Türen zumindest 2-3sec geöffnet bleiben und erst dann wieder selbständig schließen.

    Ich freue mich auf weitere Kommentare und Hinweise. Ich habe nächste Woche Urlaub, spätestens dann kann ich mich wieder melden.

    Gruß

    Michael

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