Hallo Miteinander,
folgende Ausgangslage stellt sich mir:
An einem Trommelprüfstand wurde von dem Bereichsverantwortlichen (Teamleiter) und mir (SIFA in Ausbildung ab 10.11.23) eine Gefährdungsbeurteilung gemacht. Der Trommelprüfstand hat laut Hersteller eine CE-Kennzeichnung.
Wir haben weitere Gefahren (Schneidgefahr, Quetschgefahr etc.) festgestellt als in der Bedienungsanleitung des Herstellers angegeben werden. Diese haben wir dokumentiert und es wurden Maßnahmen daraus abgeleitet. Teilweise schon erledigt, teilweise noch offen aber terminiert.
Nun möchte gerne der Produktionsleiter das der Trommelprüfstand in Betrieb genommen wird mit einer Parallelmaßnahme in Form von Sonderunterweisung und Dokumentation an das Bedienpersonal mit den Gefährdungen die noch nicht behoben sind aber die Maßnahmen die in Zukunft daraus abgeleitet werden sollen.
Meiner Ansicht nach wäre das die organisatorische Maßnahme. Die technische Maßnahmen (natürlich vorzuziehen vor den organisatorischen Maßnahmen) müssen aber dennoch zeitnah umgesetzt werden. Nicht das das Provisorium ewig akzeptiert wird. So meine Aussage zu ihm (unter Zeugen).
Wie würdet ihr reagieren?
Vielen Dank für euer Feedback.
Gruß Dennis