- Offizieller Beitrag
... interessante diskussion ...
Ich habe folgende gedanken dazu:
In einem mietshaus werden in den allerwenigsten fällen (also gar nicht) die mieter regelmäßig ihre ortsveränderlichen geräte prüfen lassen. Dennoch besteht dadurch für ALLE bewohner des hauses eine potentielle (brand-)gefährdung. Das akzeptieren wir alle (die mieter sind) mehr oder weniger bewußt.
In einem heim wird eine gefährdungsbeurteilung i.a. eine ungleich höhere gefährdung herausfinden, wie in einem mietshaus. Im rahmen der fürsorgepflicht halte ich dann mögliche forderungen u.a. zur prüfung der elektrischen geräte in mietverträgen, haus- oder auch brandschutzordnungen für legitim. (Wenn ein potentieller heimbewohner damit ein problem hat, muss er sich eben um ein anderes heim bemühen, dessen "spielregeln" ihm besser passen). Allerdings: ob dann diese prüfung durch das heim veranlasst (vielleicht auch bezahlt) wird oder der heimbewohner selbst einen elektriker seines vertrauens beauftragt, sollte man dem heimbewohner überlassen. Wichtig ist nur, dass man fordert, dass mindestens einmal im jahr oder alle zwei jahre der heimbewohner der heimleitung einen schriftlichen prüfnachweis übergibt.
peter