Lehrgang DGUV 3 Prüfung für nicht-Elektriker

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Schönen guten Morgen zusammen,
    kann mir jemand einen Kurs empfehlen nachdem ein nicht-Elektriker, bei uns aus IT´ler, die DGUV3 Prüfungen mit entsprechendem Gerät
    selber durchführen darf ?
    Ich finde leider nur Kurse die auf einer bereist vorhandenen Elektrikerausbildung o.ä aufbauen.


    Gruß aus Aachen


    Stephan

  • ANZEIGE
  • Es gibt m.w. keinen Lehrgang dafür das er es nachher selber darf, auch wenn es oft so verkauft wird

    Wenn man sich die Normen anschaut so landet man irgendwann bei der TRBS 1203, VDE usw und hier sieht man dann das ein Lehrgang und ein Gerät mit Ja/Nein Aussage nicht zwangsläufig reicht. Dies beweisen unsere Lehrlinge teilweise immer wieder auf´s neue ;) und wir machen rund 1500 Prüfungen/ Jahr

    Ich will hier aber euren IT´ler nicht absprechen das er es net könnte, nicht falsch verstehen. Gibt auch genügen EFK´s die es net gebacken bekommen außer den Knopf zu drücken

    Ja/Nein ist nur irgendein Grenzwert der hinterlegt ist wie z.B bei dem Gerät welches wir nutzen von Gossen Metrawatt.
    Das Gerät zeigt mir ebenfalls die Messwerte an und die muss man ebenso Interpretieren können und dies wird lt. Normen auch generell gefordert über z.B die Befähigte Person als Prüfer od od od
    Ohne eine (V)EFK wird es schwer dies sicher zu bekommen dies zeigen auch die Artikel in div Fachbeiträgen oder auch Fachforen sowie das kleingedruckte im Normen Jungel.
    Man kann auch z.B alle 12Monate mal ne Externe (V)EFK hinzu ziehen die mal mit drüber schaut und evtl Probleme aufzeigt usw..

    Allerdings kann es gut angehen das euer IT´ler schon als EFK laufen kann, kommt auf die Ausbildung drauf an. Bei mir war dies ein teil der Ausbildung mit 600h Elektro und Prüfungen nach VDE, dadurch das ich schon Elektriker war auch ein Geschenk für mich :D

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • @dierk

    Ich hatte das (auch aus hier im Forum vorangegangenen Diskussionen) bisher immer so verstanden, das eine EuP die Messungen machen darf, eine EFK hinterher die Messungen auswerten muss?
    Auf der homepage Elektrofachkraft hier wird darauf verwiesen, das eine Eup unter Leitung und Beaufsichtigung Messungen durchführen darf.
    Jetzt wäre noch zu bestimmen, was es heißt "unter Leitung und Beaufsichtigung". Heißt das, die EFk steht den ganzen Zeitraum daneben oder die Messergebnisse werden am Ende der Messung interpretiert?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    egal ob unter direkter Aufsicht oder direkt durch eine EFK: Der Fachmann/-frau muß direkt greifbar sein. Oft gibt es bei den Prüfungen Fragen, die selbst ein Fachmann nicht beantworten kann.
    Wie soll das dann ein Gerät leisten?
    Wie soll das ein Laie (also eine Berufsgruppe, die z.B. nicht die elektrischen Gefahren "sehen" kann) leisten?
    Eine kleine Exkursion in Form eines Kurses?

    Sorry, da gehe ich nicht mit.

    Bitte denkt daran: Strom ist nicht sichtbar, aber spürbar. Und dann?
    Hierbei die Billigschiene zu fahren und Fach-Personal (und damit Kosten) zu sparen, denn darum geht es doch, ist in meinen Augen fahrlässig.

    Ja aber, der Dienstleiter macht es doch für 2,50€ pro Gerät..........
    Toll, und wie?


    Ich darf nicht fluchen, sonst würde ich das jetzt tun.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hierbei die Billigschiene zu fahren und Fach-Personal (und damit Kosten) zu sparen, denn darum geht es doch, ist in meinen Augen fahrlässig.
    Ja aber, der Dienstleiter macht es doch für 2,50€ pro Gerät..........
    Toll, und wie?

    Moin.

    Meine GF versucht zur Zeit, genau das umzusetzen. Es wird eine "studentische Hilfskraft" gesucht, die mit unserem Testgerät von F...e die Prüfungen vornehmen soll.
    Einen Dienstleister für 2,50€ pro Gerät würde man vielleicht auch akzeptieren. Da geht es dann doch nur noch darum, sich das Problem schön zu reden. "Der Dienstleister ist zertifiziert, also alles gut". Hauptsache, man stellt sich gegenüber dem Sachversicherer gut.
    Offenbar hatten wir noch nie einen Stromunfall im Haus ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Zu allererst Hallo alle zusammen, ich lese hier schon länger mit, auch wenn ich nur SiBe bei uns in der Niederlassung bin. Das Thema jetzt hat mich nun zur Anmeldung bewogen da ich das selbe Problem habe, eine Vorstellung werde ich heute noch im Laufe des Tages nachholen, ich hoffe ihr sehr mir das nach.

    Ich bin gerade ebenfalls auf der Suche nach einem entsprechenden Lehrgang um nach DGUV-V3 Ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen zu können. Wir haben zwar einen Elektriker-Gesellen bei uns in der Niederlassung, dessen Gesellenbrief ist aber 20 Jahre alt und er halt keinerlei Berufspraxis in den letzten 10 Jahren (jedenfalls keine Relevante, im Privatbereich hat er wohl einiges damit gemacht, u.A. seine 2 Häusser selbst gebaut etc), da er bei uns als Techniker im IT-Bereich tätig ist. Also Rechner/Notebooks betanken, mit Zubehör versehen, so Sachen. Er ist auch das bevorzugte "Ziel" das zu den Lehrgängen gehen soll, falls die Niederlassungsleitung und er sich über die Rahmenbedingungen einig werden.

    Mein Wissensstand bzgl. der Lehrgänge, den mir auch die großen "Prüf"Gesellschaften mit 5 und 3(6) Buchstaben im Namen so (telefonisch) bestätigt haben (keine Garantie auf Richtigkeit, ich weis) ist aktuell: Als ersten Schritt den 10 Tageskurs mit Zertifikat (IHK) zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, und darauf aufbauend dann ein 2 Tägiger Kurs "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen" zur Qualifizierung zur befähigten Person. Ob das wirklich wasserdicht ist kann ich leider bisher auch nicht beurteilen,...

  • Wir haben auch das Problem wie wir damit umgehen jedes neu gekaufte Gerät erst zu prüfen bevor wir es einsetzen.
    Sammelt man ein paar Geräte bis man die "Prüffirma" kommen läst oder bezahlt man, in unserem Fall, bei jedem Gerät 14 Euro Anfahrtskosten?

    Wir haben in unserer Firma gar keinen elektrisch ausgebildeten Mitarbeiter und daher bleibt es wohl beim Sammeln bis es sich lohnt.
    Bei wichtigen Geräten muss der Kostenstellenverantwortliche die Extrafahrt für sein Gerät genehmigen.

    Seit gestern beschäftige ich mich auch mit dem Thema Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) die wir dann auch durch eine externe Firma besetzen müssen.


    Aber die Mühlen der Entscheider mahlen langsam.

    Gruß aus Aachen


  • Hallo,

    die Lehrgänge gibt es Wirklich und die sind auch gut und sinnvoll. ABER!
    Zur Prüfung nach VDE 0701-0702 bzw. DGUV V3 braucht es aber einen Verantwortlichen.

    In Sachen Elektrogefahren muss immer einer die Mütze an haben.

    nach mienem Wissensstand wäre es folgendermaßen richtig:
    Die vEFK (Also meister, Techniker oder Ing.) hat EFK´s unter sich, die nach regelmäßiger Unterweisung die meisten Elektroarbeiten durchführen können.
    Sollte das von den Personakapazitäten nicht ausreichen besteht noch die Möglichkeit dass die vEFK sich die sogenannten EuP´s ausbildet.
    Das sind elektrisch unterwiesene Personen für bestimmte Tätigkeiten. Diese dürfen dann die Prüfung durchführen und die Ergebnisse der EFK/vEFK zur interpretation vorlegen.
    Die EFK/vEFK unterschreibt den Prüfbericht und übernimmt auch die Verantwortung für dessen Richtigkeit.
    Grundsätzlich gilt: EuP´s tragen KEINE VERANTWORTUNG!


    kann mir jemand einen Kurs empfehlen nachdem ein nicht-Elektriker, bei uns aus IT´ler, die DGUV3 Prüfungen mit entsprechendem Gerät

    selber durchführen darf ?
    Ich finde leider nur Kurse die auf einer bereist vorhandenen Elektrikerausbildung o.ä aufbauen

    So ein Kurs demnach gar nicht notwendig.
    Ihr braucht dafür als erstes eine vEFK. Die vEFK dann das dafür benötigte Wissen selbst an euren IT´ler kommunizieren.

    Habt ihr keine vEFK dann sind jegliche weitere Überlegungen sinnlos.

    Gruß!

  • ANZEIGE
  • Wir haben auch das Problem wie wir damit umgehen jedes neu gekaufte Gerät erst zu prüfen bevor wir es einsetzen.
    Sammelt man ein paar Geräte bis man die "Prüffirma" kommen läst oder bezahlt man, in unserem Fall, bei jedem Gerät 14 Euro Anfahrtskosten?

    Dafür gibt es mittlerweile unzählige Lösungen am Markt,

    z.B einfach einen Anbieter nehmen der nicht nur das Gerät vertreibt sondern gleich noch ne Nr dran macht inkl Prüfung. Wenn du dann noch vorab planen kannst und die ca. Lebensdauer der Geräte im Unternehmen kennst kannst du per GEBE den Prüfzeitraum evtl. sogar = Lebensdauer setzen.

    Ich kenne einige Firmen die die betreiben und dann z.B im IT Bereich alle 4jahre alles raus fliegt an "einem Wochenende"

    Bleibt dann nur der Part Rep/Instandsetzung der dann aber gering sein sollte im Vergleich zu der Anzahl der Rechner die ich viel besser kalkulieren kann was evtl die Kaufleute in eine andere Richtung denken lässt


    Jetzt wäre noch zu bestimmen, was es heißt "unter Leitung und Beaufsichtigung".


    Nein, dies steht auch irgendwo in den Normen und ist nicht fest an Zeiten gebunden sondern muss eben wie z.B Unterweisungen od Begehungen entsprechend der Aufgaben angepasst sein..

    Am Anfang öfters und später eben weniger würde ich mal sagen, zumindest sollte die Externe greifbar sein und stichprobenartig hier auch hin u wieder auftauchen. Zumindest hast du dann jemand der dafür Unterschreibt

    Als ersten Schritt den 10 Tageskurs mit Zertifikat (IHK) zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, und darauf aufbauend dann ein 2 Tägiger Kurs "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen" zur Qualifizierung zur befähigten Person. Ob das wirklich wasserdicht ist kann ich leider bisher auch nicht beurteilen,...


    Wenn man sich die Anforderungen an eine BP anschaut denke ich nicht das man so blauäugig daran gehen sollte, denn du brauchst noch immer die VEFK, du sparst dir nur die EFK die die EUP überwacht.
    Und da der Arbeitgeber die BP ernennen muss der i.d.r keinen Schimmer hat von Elektrik muss er sich einig und alleine auf einen Zettel von XYZ verlassen

    Mit 80h Ausbildung vs 3,5jahre an stinken zu wollen ist schon ein eng gestecktes Ziel und selbst ich mit über 30jahren habe noch immer vieles neues an Prüflingen oder auch Ungereimtheiten vor mir liegen

    M.e ist dies nur ein entgegenkommen an die Plakettenkleber und weniger an die wirklich benötigte Fachkraft vor Ort. Damit möchte ich aber niemanden die Befähigung absprechen seinen Job nicht doch anständig ausführen zu können

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Wenn man sich die Anforderungen an eine BP anschaut denke ich nicht das man so blauäugig daran gehen sollte, denn du brauchst noch immer die VEFK, du sparst dir nur die EFK die die EUP überwacht.
    Und da der Arbeitgeber die BP ernennen muss der i.d.r keinen Schimmer hat von Elektrik muss er sich einig und alleine auf einen Zettel von XYZ verlassen

    Mit 80h Ausbildung vs 3,5jahre an stinken zu wollen ist schon ein eng gestecktes Ziel und selbst ich mit über 30jahren habe noch immer vieles neues an Prüflingen oder auch Ungereimtheiten vor mir liegen

    M.e ist dies nur ein entgegenkommen an die Plakettenkleber und weniger an die wirklich benötigte Fachkraft vor Ort. Damit möchte ich aber niemanden die Befähigung absprechen seinen Job nicht doch anständig ausführen zu können

    Sorry falls ich da auf dem Schlauch stehe, aber welche EUP? Der Gedankenansatz war das die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eigenständig die Prüfung, Interpretation etc durchführen können soll. Selbstverständlich dann auch innerhalb der vorgegebenen Regularien, sprich mit AA, Festlegung welche Tätigkeiten überhaupt zu machen sind, etc. Deswegen ist er ja auch nur die Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten, mit 80h Ausbildung würde ich mir niemals anmaßen zu vermuten das er auch nur annähernd das Wissen einer Person mit voller Ausbildung hat. Auch das ist mit ein Grund weshalb wir die besagte Person ausgewählt hatten, da sie zumindest schonmal den Gesellenbrief im Elektrobereich hat, auch wenn dieser schon "ein paar" Jahre her ist, und entsprechend bereits gewisse Vorbildungen mitbringt.

  • Ich wollte damit nur sagen das ich wenn ich eine EUP habe eine EFK diese überwachen /anleiten kann in Verbindung mit der VEFK, die EFKfft benötigt dann nur noch die VEFK bezogen auf den Lehrgang.
    Nicht direkt auf deine eigentliche Frage

    Das du den Luxus hast eine ehm. EFK zu haben die man wieder in Form bringen kann ist Vorteilhaft, aber eine EFK kann es auch nur mit ner VEFK geben.
    in deinem Fall sehe ich eher die Chancen auf der sicheren Seite zu stehen durch den Gesellenbrief und Maßnahmen zur Aus und Weiterbildung


    Im Ursprung ging es jedoch darum da man keine vorbelastete Person hat, deshalb habe ich dich etwas unterschlagen 8o

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo Zusammen,

    wenn ich auch meinen Teil zur allgemeinen Verwirrung beitragen darf:
    In der DGUV V3 ist zu Prüfungen verbindlich geregelt:
    "§ 5
    Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
    auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung
    vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter
    Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
    und
    2. in bestimmten Zeitabständen.
    Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet
    werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
    (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln
    zu beachten.
    (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen
    zu führen.
    (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich,
    wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die
    elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift
    entsprechend beschaffen sind."

    Satz (1)1 sagt eindeutig Dass EFK oder Aufsicht durch EFK nur bei (Wieder)Inbetriebnahmen erforderlich ist.

    In (1)2. für regelmäßigen Prüfungen steht da nichts von EFK, noch nicht mal von Aufsicht

    Alles was in den Durchführungsabweisungen zur BGV oder in irgendwelchen VDE-Regeln steht ist nur Stand der Technik und muss beachtet, aber nicht zwingend umgesetzt werden, wenn ich das Schutzziel anders erreiche (und das im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiere)

    Eine EFKffT ist eine EFK und kann die Tätigkeiten, für die sie qualifiziert ist in eigener Regie durchführen.

    Eine VEFK ist eine EFK die gleichtzeitig die Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen oder Betriebsmittel innehat. Das ist aber eine reine Sache der Betriebsorganisation. Man kann auch ohne VEFK leben, dann bleibt die Betreiberverantwortung halt beim Unternehmer

    Prüfanlässe, -fristen und -kriterien und Prüfpersonal werden in der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV vom Betreiber festgelegt.

    Zusammengefasst:
    Gefährdungsbeurteilung für die Betriebsmittel machen.
    Prüfanlässe definieren (Inbetriebnahme, relmäßige Prüfung...)
    ggf Prüffristen definieren
    Prüfkriterien festlegen z.B. VDE schlagmichtot
    "befähigte Personen" definieren (z.B. EFKffT für Inbetriebnahmen oder Hausmeister mit 2 Tages-Kurs für regelm. Prüfungen.
    Bei Inbetriebnahmen von einfachen Arbeitsmitteln kann man in der GBU durchaus auch auf das Produktsicherheitsgesetz (bzw. die zugrundeliegenden EU-RL) verweisen und bei vorliegen von Konformitätserklärungen auf Prüfungen durch EFK verzichten.

    Gruß
    Schmandhoff

    Einmal editiert, zuletzt von Schmandhoff (5. Juli 2018 um 10:45)

  • ANZEIGE
  • Lese ich anders.
    Für mich sagt Satz 1 ABS 1 aus, dass eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach eine Änderung oder Instandsetzung durchzuführen ist. Die Prüfung ist durch
    eine Eletrofachkraft
    oder
    unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen.
    Soll heißen: Die Prüfung ist immer durch zu führen und die Elektrofachkraft ist immer mit dabei.

    Dazu auch der Verweis auf die staatlichen Regeln:

    BetrSichV §14 Prüfung von Arbeitsmitteln:
    (1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der
    erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen
    ...

    (2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der
    Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.

    Die Befähigte Person ist in §2 der BetrSichV
    (6) Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt

    und der TRBS 1203 definiert.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ich habe mal in die Durchführungsanweisung der DGUV V3 geschaut:

    Da steht zu §5 drin: EuP darf prüfen wenn entsprechendes Gerät und Elektrofachkraft vorhanden sind

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • Hallo nochmal,


    nd nach eine Änderung oder Instandsetzung durchzuführen ist.

    Wenn man ein Betribsmittel ändert oder instandsetzt und dann wieder scharf schaltet nennt man das gemeinhin "Wiederinbetriebnahme" insofern ist kein Unterschied in unseren beider Aussagen.


    Ich habe mal in die Durchführungsanweisung der DGUV V3 geschaut:

    Da steht zu §5 drin: EuP darf prüfen wenn entsprechendes Gerät und Elektrofachkraft vorhanden sind

    Das stimmt. DA zu UVVen sind aber genauso wie VDI-Regeln und TRBSen ein "Stand der Technik" , der wie ich bereits erwähnt hatte zu berücksichtigen, aber nicht unbedingt umzusetzen ist.
    Wichtig ist dass das Schutzziel erreicht wird. Wie ist zweitrangig.
    Deshalb macht man ja eine Gefährdungsbeurteilung.

    Insofern hat der Unternehmer (Betreiber) in den Grenzen der verbindlichen Vorschriften einen gewissen Handlungsspielraum.

    Und wenn der Unternehmer bei den Wiederholungsprüfungen auf die "Aufsicht durch eine Elektrofachkraft" verzichtet, weil die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Prüfgegenstand und die -kriterien und die Interpretation des Ergebnisses kein Fachwissen einer EFK (wie auch immer die in der Praxis eingebunden ist) benötigt, ist das kein Verstoß gegen Vorschriften.
    Wenn das plausibel und sauber dokumentiert ist, wird das im Ernstfall auch kein Problem darstellen, weil eben nicht gegen verbindliche Vorschriften verstoßen wurde.

    Wichtig für die Eignung als Prüfer ("befähigte Person") ist dass der Prüfer es kann und regelmäßig macht. Woher das Können kommt, ist dabei ebenfalls zweitrangig

    Gruß
    Schmandhoff

  • @Schmandhoff hat insofern recht das eine EFKfft ohne EFK und VEFK auskommt wenn sie nur prüft, aber dabei bleibt es wohl kaum

    Wer stellt einen "Prüfer" ein der nichts weiter darf.
    Der IT´ler wechselt i.d.r mal div Bauteile am PC, und wenn es nur hochrüsten ist oder ihn mal von innen entstaubt. Schon habe ich ein kleines Problem mit dem prüfen
    Ist es einer in der Werkstatt, ich glaube nicht das er prüft und man alles was durchgefallen ist an 3te zur rep und Prüfung gibt oder neu kauft

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • ANZEIGE
  • @Schmandhoff hat insofern recht das eine EFKfft ohne EFK und VEFK auskommt wenn sie nur prüft, aber dabei bleibt es wohl kaum

    Wer stellt einen "Prüfer" ein der nichts weiter darf.
    Der IT´ler wechselt i.d.r mal div Bauteile am PC, und wenn es nur hochrüsten ist oder ihn mal von innen entstaubt. Schon habe ich ein kleines Problem mit dem prüfen
    Ist es einer in der Werkstatt, ich glaube nicht das er prüft und man alles was durchgefallen ist an 3te zur rep und Prüfung gibt oder neu kauft

    Das ist nicht ganz richtig.
    Richtig ist:
    -Einer der nur prüft ist eine EuP (Elektrisch unterwiesene Person)
    -EuP werden unterwiesen durch EFK.
    -Wo es eine EFK gibt muss einer die Mütze aufhaben. Das ist die vEFK.

    Da wir im Bereich der Elektrotechnik über besondere Gefahren reden darf eine EFK niemals ohne fachliche Führung arbeiten. Ob die intern oder extern bestellt wird ist an der Stelle nicht relevant.
    Der einzige Weg keine vEFK zu bestellen ist wenn der Unternehmer selbst die Verantwortung tragen möchte. Da aber die wenisten Unternehmer in der Lage sind elektrische Gefahren zu beurteilen muss eine vEFK bestellt werden.
    VDE 1000-10

    Sobald im Betrieb Elektroarbeiten durchgeführt werden, und das ist bei euch zumindest das Prüfen, muss nach VDE 1000 einer die Verantwortung tragen der auch in der Lage ist die Gefahren zu erkennen.

    Da man früher oft damit gekommen ist dass die VDE keine Gesetzestexte verfasst sondern lediglich Normen schreibt, hat der Gesetzgeber über die Nennung im §49 EnWG einen rechtsverbindlichen Charakter den VDE-Werken zugesprochen.
    Die VDE Normen sind also der Stand der Technik auf den sich das Gesetz immer wieder bezieht wenn die Kompetenz zu speziell wird.

    Und nochmal zurück zum Problem.
    Der Unternehmer hat gemäß §3 ArbSchG unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten für "eine geeignete Organisation zu sorgen" und gemäß §7 ArbSchG "zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten"
    Wird keine vEFK bestellt, droht nach §823 BGB in Verbindung mit §26 ArbSchG ein Organisationverschulden. Im Falle eines Unfalls hat der Unternehmer AUCH mit zivilrechtlichen folgen zu rechnen.

    Sorry wenn es kompliziert geschrieben ist. es ist noch sehr früh. *Kaef*

  • Hallo

    Sehr geehrte Kollegen:

    Zum ersten eine Prüfung nach 0701/ 0702 durch eine Fremdfirma für 2,50€ /Gerät ist nicht möglich, weder zeitlich noch fachlich zu verantworten.

    Zum zweiten ein Prüfung nach 0701/ 0702 unter Leitung der vEFK ist nur möglich wenn die der vEFK die Netzform in jeder Unterverteilung bekannt ist TN-C, TN-C-S, TN-S oder TT, hier treten unterumständen vagabundiere Ströme auf auch über die IT Leitungen, diese sind im Potenzialausgleich des Gebäudes zu bewerten und mit einer Leckstromzange zu ermitteln. Diese Bewertungen können nur von gut gebildeten Fachkräfte vornehmen (wenn über den Netzbetreiber auch zugelassen)

    Zum dritten die Niederspannungsanschluss Verordnung (NAV)

    § 13 Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation ( Prüfung durch den Netzbetreiber)

    (Ist eure vEFK eingetragen?)

    Die DGUV Vorschrift 3 ist meines Erachtens veraltet nicht mehr zeitgemäß und gefährlich wenn nur halbwissen vorhanden ist.

    Gruß

    Kurt

    Einmal editiert, zuletzt von Trierer (6. Juli 2018 um 07:51)

  • Hallo Kurt,

    du schießt über das Ziel hinaus.
    Zum ersten:
    Die Preispolitik diverser Elektrofirmen ist hier nicht Bestandteil der Diskussion.
    Pauschal zu sagen das es nicht zu verantworten ist kann auch nicht zielführend sein. Vielmehr kommt es auf den Prüfling und das Messgerät an.

    Zum Zweiten:
    ich bin selbst vEFK in unserem Unternehmen und mit stellt sich die frage welche Relevanz die Netzform für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte haben soll.

    Zum Dritten:
    Die Prüfung als Nachweis der Qualifikation durch den Netzbetreiber ist oft nicht notwendig. Beim Meister (und wahrscheinlich auch der Techniker) ist es ein Teil der Prüfung die Fachtheorie nachzuweisen. Mit dem Bestehen der Theorie mit mindestens 50% kann man beim Energieversorger einen Antrag stellen und wird aufgenommen.
    Was das Ganze mit unserem Problem zu tun hat weiß ich allerdings immer noch nicht.

    Gruß