Hallo in die Runde.
Wie wäre aus Eurer Sicht Folgendes mit Blick auf §§ 6 Nr. 3 lit. a) u. 8 Abs. 1 ASiG zu bewerten?
Eine vorgesetzte Dienststelle (öD) beabsichtigt der Sifa einer nachgeordneten Dienststelle das Format, den Umfang, die Wahl der Beteiligten und die Anzahl etwaiger Betriebsbegehungen – zugegebenermaßen gegen ihren Willen – vorzuschreiben.
Ich bin gespannt.
VG Snooze