Zwischenlager für Export

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  • Hei zusammen,

    hoffe Ihr könnt mir Tipps geben.

    Folgende Situation:

    Wir erhalten täglich Ware (Paletten) welche bei uns am Standort für den Weitertransport in ein anderes Werk gesammelt wird.

    D.h. Ware wird vom LKW´s abgeladen und in einen Raum gestellt. (Anlieferung von verschiedenen Lieferanten an verschiedenen Tagen) Donnerstags wird die Ware welche gesammelt wurde, dann auf einen LKW geladen und in ein anderes Werk versendet.

    Es handelt sich hier um eine reine Einlagerung / Zwischenlager. Ware kommt, wird abgestellt und wird wieder verladen. Lagerarbeiter müssen nicht direkt an die Paletten, sondern fahren die Ware mit einem Hubwagen in verkehrter Reihenfolge wieder raus. Der Raum ist sehr klein und wird ansonsten nicht genutzt.

    Frage: Muss in diesem Raum trotzdem ein Verkehrs-/ Fußweg vorhanden sein? Falls ja wo finde ich hier die genaue Vorschrift.

    Vorab Danke an Euch

    Gruß Thomas

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  • Welche Ware? Sind da auch Gefahrstoffe dabei? Könnte da was auslaufen?

    Also im "Schlimmsten Fall": Ware kommt Donnerstag Nachmittag (wenn die bereits eingelagerte Ware schon wieder unterwegs ist) an und würde erst eine Woche später weitergeschickt werden - richtig?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Es handelt sich um ganz verschiedene Ware für die Produktion (Kein Gefahrgut)

    Ja im "Schlimmsten Fall" kommt neue Ware am Donnerstag Mittag, wenn der LKW bereits unterwegs ist. Ware würde dann eine Woche stehen bleiben.

  • Hallo THW112,

    ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass nicht gleichzeitig mehrere Personen in dem Raum agieren, die sich gegenseitig gefährden. Gefahrstoffe/Gefahrgut hast Du auch ausgeschlossen.... also:

    Nein, es muss kein zusätzlicher Verkehrsweg vorhanden sein.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo THW112,

    ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass nicht gleichzeitig mehrere Personen in dem Raum agieren, die sich gegenseitig gefährden. Gefahrstoffe/Gefahrgut hast Du auch ausgeschlossen.... also:

    Nein, es muss kein zusätzlicher Verkehrsweg vorhanden sein.

    Gruß

    Stephan

    Hallo bauco,

    danke für die Info. Kann ich das irgendwo nachlesen?

    Danke Gruß Thomas

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  • Frage: Muss in diesem Raum trotzdem ein Verkehrs-/ Fußweg vorhanden sein? Falls ja wo finde ich hier die genaue Vorschrift.

    Auch wenn bisher alle das Vorhandensein eines Verkehrsweges verneint haben, behaupte ich das Gegenteil. Natürlich muss ein Verkehrsweg nach ASR A1.8 vorhanden sein, aber nicht so wie man das klassisch kennt z.B. als Flur mit entsprechenden Abmessungen. Beim Lager müssen die Vorgaben zur Neigung eingehalten werden und auch der Bewegungsraum inkl. Rand- und Begegnungszuschlag ist erforderlich. Allerdings wird man im Lagerraum hier keine fixen Verkehrswege definieren, sondern diese dynamisch an die Einlagersituation anpassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Frage: Muss in diesem Raum trotzdem ein Verkehrs-/ Fußweg vorhanden sein? Falls ja wo finde ich hier die genaue Vorschrift.

    Antwort: ASR A1.8

    "3.1 Verkehrswege sind für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert o-

    der automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche in Gebäuden oder

    im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen."

    • Gibt es in dem Raum ausgewiesene Lagerplätze, so sind alle Flächen ausserhalb davon "Verkehrsweg".
    • Wird der Raum vollflächig genutzt und z.B. Reihenweise von hinten nach vorne befüllt ist die gesamte freie Fläche Verkehrsweg.

    Ich bin da also vollkommen bei AxelS .

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo zusammen,

    sorry, für die späte Antwort, aber die Antworten sind imo nicht zielführend!

    Ein Forenmitglied fragt, ob "trotzdem ein Verkehrsweg vorhanden sein muss". Das impliziert für mich, er ist unsicher ob ein zusätzlicher Verkehrsweg in dem Raum geschaffen, bzw. freigehalten werden muss. Und ich hoffe da sind wir uns einig, das bei den Voraussetzungen kein zusätzlicher Verkehrsweg vorhanden sien muss.

    Das auch eine Lagerfläche, die begangen wir, eine Fläche ist (die den Anforderungen an Stolperfreiheit, etc. genügen muss) ist nicht die Beantwortung der Frage.

    Die Aussage, eine Lagerfläche sei ein Verkehrsweg kann ich nicht teilen. In der ASR ist unter 4.4 die Abgrenzung Lagerfläche/Verkehrsweg genauer beschrieben.

    Im Vorliegenden Fall handelt es sich eindeutig um eine Lagerfläche im Sinne der ASR, die Aufgrund der Abgrenzung des Raumes, keiner weiteren Kennzeichnung bedarf.

    THW112 oder habe ich Deine Frage falsch verstanden? Dann entschuldige!

    VG

    Stephan

    PS: Hier geht es nicht um's Klugscheißen, sondern um eine möglichst hilfreiche Antwort

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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