Beauftragung zur Sifa

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  • Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zur Sifa abgeschossen. Nun ist mein Vorgänger in der Firma in Rente und ich habe heute meine Bestellung erhalten.

    Meine zukünftig innerbetriebliche Stellung wird dort wie folgt beschrieben:

    - bin unmittelbar der Geschäftsführung unterstellt (das ist mir klar)

    - die Sibe sind mir als Sifa unterstellt (laut DGUV und Ausbildungsunterlagen bin ich davon ausgegangen, dass Sibe dein jeweiligen Vorgesetzten unterstellt sind)

    Nun meine Frage was ist richtig? Bzw. wie ist das in euren Unternehmen geregelt?

    Grüße

    Micha

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  • Die Sibes sind ehrenamtlich tätig und unterstehen direkt dem Vorgesetzten, aber in ihrer "normalen" Funktion als Beschäftigte. Sie können und sollten mit Dir zusammenarbeiten, aber sie haben sicher keine Berichtspflicht Dir gegenüber.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • So wie bei meinem Vorredner... Die Sibe sind in ihrem Bereich tätig, haben da ihren Vorgesetzten, der Ihnen gegenüber Weisungsbefugt ist.

    Mit mir haben sie ein paar Meetings, Rundgänge, schicken mir Protokolle von Begehungen und werden von der Arbeitssicherheit organisiert Fortgebildet...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Man kann zwischen disziplinarischer und fachlicher Führung unterscheiden. Du hast, wahrscheinlich, die fachliche Führung, d.h. Du hast den Hut bei allen Fragen zur SiBe-Funktion auf.

    Fachliche Führung ist nicht mit Weisungsbefugnis verbunden...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • die fachliche Führung, d.h. Du hast den Hut bei allen Fragen zur SiBe-Funktion auf.

    Ist das wirklich eine fachliche Führung?

    SiBes sind ja eigentlich ganz "normale" Mitarbeiter, die eine Auge auf ihre Arbeitsumgebung haben sollen und auf Kolleg*innen einwirken sollen und eine Schnittstelle zu den Vorgesetzten bilden, für arbeitssschutzrelevante Beobachtungen.

    Die arbeiten nach Maßgabe ihres Vorgesetzten und haben nebenbei das "Ehrenamt " als SiBes.

    "Fachliche Führung" hieße, ich als Sifa könnte die SiBes anweisen, was sie zu tun haben und wie sie ihre Arbeit zu machen haben. wohingegen der disziplinarische Vorgesetzte für die Genbehmigung von Urlaubsanträgen, Einstellung, Abmahnungen, Kündigungen, Mitarbeitergespräche etc. zuständig wäre.

    Ich bin z.B. fachlicher Vorgesetzter einer Kollegin in Spanien, die bei unserer spanischen Landesgesellschaft angestellt ist, aber zu meinem Team gehört.

    Ich definiere ihr Aufgabengebiet und mache Vorgaben was wie zu tun ist, ich führe auch das jährliche Mitarbeitergespräch (und habe auch die Bewerbungsgespräche geführt) und bewerte ihre Leistung, der disziplinarische Vorgesetzte sitzt auch in Spanien und bildet die Schnittstelle zu HR und unterschreibt den MAG-Bogen oder genehmigt die Urlaubsanträge (wenn ich kein Veto einlege), etc..

    Das ist aber bei SiBes in aller Regel nicht so. Der disziplinarische Vorgesetzte ist auch der fachliche Vorgesetzte.

    Deshalb ist die Klausel "die SiBes sind der Sifa unterstellt" so pauschal ziemlicher Quatsch. Ich würde das bei der GF thematisieren und die Klausel konkreter formulieren: z.B. die Sifa ist für die Fortbildung der SiBes verantwortlich, die SiBes melden Beobachtungen auch an die Sifa oder so.

    Das hängt natürlich auch davon ab, was genau in den Bestellungen der SiBes steht.

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