Prüfung von BYOD Geräten (DGUV-V3/4)

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  • Primär war BYOD das Thema. Internat kommt erschwerend hinzu. Im Vergleich zum Hotel ist ein Internat nicht zum "vorübergehenden Aufenthalt"gedacht und i.d.R. auch "gewerblich" (irgendjemand zahlt ja den Aufenthalt...).

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  • ...zum schulischen Gebrauch...
    In dem Fall sehe ich die Schule durchaus in der Pflicht

    Das hatte ich auch im Sinn. "BYOD" impliziert schulische Nutzung als Ersatz für von der Schule gestellte Geräte.

    Anders wäre das, wenn es um eine rein private Nutzung in der Freizeit ginge.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Puh... doch nicht so einfach, das Thema...

    Primär die Versicherung fragen? Wenn privates Gerät zu Brand führt... wer zahlt?

    Danach dann entscheiden... mache ich als Betreiber die Vorgaben? Lasse ich die Bewohner die Beiträge für die Versicherung mit begleichen?

    Oder ist mir das am Ende egal...

    Bei Seniorenheimen ist es auch ein wenig anders, als bei Internaten... Hilfe bei der täglichen Hygiene in Bezug auf Föhn, Rasierapparate - da gehen dann auch meine Mitarbeiter mit um. Und ich habe den ganzen Kasten voll mit gehbehinderten und bettlägerigen Personen, die a) keinen eigenständigen Löschversuch unternehmen könnten und b) nur unter erschwerten Bedingungen flüchten können... Wie ist das in Krankenhäusern geregelt? Da werden doch bestimmt auch die Mobiltelefone, Tablet-PC etc. geladen... Was sagt da die Krankenhausleitung dazu?

    Im Internat... ähnliche Situation wie im Seniorenheim bis auf die Mitnutzung durch die Mitarbeiter und ich hoffe, die Internatsschüler sind nicht mobilitätseingeschränkt...

    Neben Schulen fallen mir auch noch die Universitäten ein... jeder Student hat da Notebooks, die in der Bibliothek oder in Arbeitsbereichen angeschlossen werden...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Bei uns in den Kliniken ist das Mitbringen von LapTop und digitalem Fernsprechendgerät gestattet. Die Ladetätigkeiten auch. Alle anderen GEräte mit 230 Volt Anschluss nicht. Ergo, keine Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc. Die sind in den Gruppenräumen vorhanden und stehen zur freien Nutzung zur Verfügung.

    Sofern die Hauswirtschaft beim Reinigen der Zimmer etwas vorfindet, wir der Haustechniker informiert. Der zieht die Geräte für die Restaufenthaltszeit ein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick