Hallo,
heute morgen hatte ich einen Anruf. Ein Schwenkkran in einer Fertigungslinie ist defekt.
Frage war was darf der Instandhalter (Ausbildung zum Mechatroniker oder Werkzeugmechaniker mit Weiterbildung zur Elektrofachkraft mindesten 5 Jahre Berufserfahrung) am Schwenkkran reparieren und muss im Anschluss eine DGUV Prüfung erfolgen?
Auf meine Frage was kaputt ist kam erst mal ein weis ich nicht.
Folgende Auskunft habe ich der Führungskraft gegeben.
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung unterweisen.
Einweisung mit dem Betreiber des Schwenkkrans.
Bedienungsanweisung des Herstellers dazu nehmen.
Fehler am Kran suchen.
Je nach Ergebnis der Fehlersuche Reparatur durch IH oder Kran Hersteller oder falls nicht mehr existent alternative Firma mit geschultem Personal die auch die DGUV Prüfung zur wieder Inbetriebnahme des Krans beauftragen.
Mir ist die Grenze wann muss die Prüfung erfolgen nicht 100 % klar.
Kann jemand noch etwas licht ins dunkle bringen? :wacko:
Wenn ich mir so einen Kran anschaue tue ich mich mit der grenze des IH schwer. DGUV 52 schreibt ja nur Prüfung nach wesentlichen Veränderungen.
Auf dauer wäre mein Vorschlag die Instandhalter mal entsprechend schulen zu lassen aber für den akut Fall?
Vielen Dank und liebe Grüße