IMG_7389.jpgHallo,
hier ein langersehntes Urteil zu einem Gasunglück in Ludwigshafen.
Das hatte mich doch überrascht. Die Begründung hatte mich noch mehr
überrascht. Das die Leitung nicht da lag, wo diese eingezeichnet war,
ist die Begründung für den Schuldspruch. Hmmmmmm??!!??!!
Ich habe mal gelernt, dass man Leitungen mit Gefahrstoffen bei
Wartungsarbeiten immer evakuiert und inertisiert. Beides hier nicht
geschehen.