ERinnert Ihr Euch noch an die Explosion der Gasleitung in Ludwigshafen? Hier das Urteil

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  • IMG_7389.jpgHallo,

    hier ein langersehntes Urteil zu einem Gasunglück in Ludwigshafen.

    Das hatte mich doch überrascht. Die Begründung hatte mich noch mehr

    überrascht. Das die Leitung nicht da lag, wo diese eingezeichnet war,

    ist die Begründung für den Schuldspruch. Hmmmmmm??!!??!!

    Ich habe mal gelernt, dass man Leitungen mit Gefahrstoffen bei

    Wartungsarbeiten immer evakuiert und inertisiert. Beides hier nicht

    geschehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ich habe mal gelernt, dass man Leitungen mit Gefahrstoffen bei

    Wartungsarbeiten immer evakuiert und inertisiert.

    Wenn die Leitung zur Warung/Reparatur geöffnet werden soll kann ich mir das vorstellen. Aber zum Freilegen oder wenn in der Nähe gearbeitet werden soll? Dann wäre nicht mehr viel von der Infrastruktur in Betrieb.

    Über die 1,5m Abweichung als Begründung lässt sich jetzt streiten, aber ansonsten kann ich das Urteil nachvollziehen und finde es persönlich in Ordnung.

  • Wenn die Leitung zur Warung/Reparatur geöffnet werden soll kann ich mir das vorstellen. Aber zum Freilegen oder wenn in der Nähe gearbeitet werden soll? Dann wäre nicht mehr viel von der Infrastruktur in Betrieb.

    Klar, leider ist das so nicht weiter genannt worden.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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  • 9 Jahre ist das schon wieder her? Bin ich alt geworden ...

    1,5m Abweichung können in einem Leitungsgewirr entscheidend sein, wie man vor 9 Jahren gesehen hat. In der Zwischenzeit hat man hoffentlich organisatorisch einiges besser gemacht:

    Korrekte Pläne, eindeutige Kennzeichnung, Möglichkeiten der Überprüfung, zuverlässige Einweisung. Falls all das beim Unfall schon vorgelegen hat, dann wurde hoffentlich bei Kommunikation und Unterweisung nachgebessert.

    Gut schlafen kann vermutlich trotzdem keiner, der damals dabei war.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar (18. Juli 2023 um 13:29)

  • 9 Jahre ist das schon wieder her? Bin ich alt geworden ...

    Da war ich auch überrascht. Ich dachte da eher an 4 - 5 Jahre...........

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  • 9 Jahre ist das schon wieder her? ...Gut schlafen kann vermutlich trotzdem keiner, der damals dabei war.

    Dieses Argument bringe ich gelegentlich bei Führungskräften vor. Die Strafen im Arbeitsschutz sind ja eher überschaubar, aus guten Gründen. Aber wer möchte 9 Jahre mit der Ungewissheit leben, ob ihm eine heftige Strafe droht?
    Passiert einem so etwas kurz vor der Rente, dann ist der Ruhestand nicht mehr fröhlich.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • ich wechsle an die Pforte, mach die Schranke hoch und runter

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