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  • Hallo Leute,

    in einigen Bereichen bei uns kommen High-Press Feuerlöscher mit dem Schäumungsmittel AFFF 6 % zum Einsatz. Diese sollen laut Hersteller im Löschschaum keine Perfluoroctansulfate (PFOS) enthalten. Nach Angaben im Internet (google) ist PFOS in AFFF mit enthalten.

    Die Richtlinie 2006/122/EG "Verwendungsverbot von Perfluoroctansulfate (PFOS)" schreibt ein Verwendungsverbot dieser Löschmittel ab dem 27.06.2011 (Angabe der BAuA) vor.

    Einige Firmen informierten uns, dass durch die Herstellung von Schaumlöschmittel nach dem Telomerverfahren kein PFOS oder deren Derivate bzw. Salze verwendet werden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass sich PFOS in minimalsten Anteilen in den Schäumen befinden.

    Das ist natürlich alles etwas widersprüchlich.

    Mein Problem ist müssen alle vor 2002 beschafften AFFF-Schaumlöscher ausgetauscht werden und könnten die nach 2002 beschafften noch PFOS enthalten.

    Hat da Jemand Erfahrung?

    Danke
    Ramona

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  • Hi Ramona,

    ...zum Anfang: Von der Thematik hab ich überhaupt keine Ahnung - aber:
    Grundsätzlich gelten bei solchen Neuerungen Übergangsregelungen und Altbestandsschutz. Unter Berücksichtigung Deiner Angabe bzgl. Inkrafttreten des Verwendungsverbotes (Ich vertraue da mal auf Deine Aussage weil => s.o.!) gehe ich fest davon aus, dass die Löscher im Altbestand mindestens bis zum Inkrafttreten dieses Verbotes verwendet werden dürfen.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,
    unsere Behörde mußte jetzt alle Schaumlöscher die PFOS enthalten auflisten und melden, diese sollen dann nach und nach - bei der nächsten Prüfung ausgetauscht werden.
    Bis zum 27.06.2011 dürfen diese nur noch verwendet werden.
    Und das trifft für alle zu.
    Viele Grüße Ramona

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ramona,
    Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt im Anhang unter Abschnitt 32, dass Perfluoroctansulfate ab dem 27. Juni 2008 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.

    Die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung richten sich an den Hersteller oder Inverkehrbringer derartiger Chemikalien.

    Nach Nr. 32 Abs. 1 des Anhangs IV der Gefahrstoffverordnung dürfen "Perfluoroctansulfonate (PFOS; Perfluoroctansulfonsäure, -metallsalze, -halogenide, -amide und andere Derivate einschließlich Polymere) und Zubereitungen mit einem Massengehalt von 0,005 % PFOS oder mehr ab dem 27. Juni 2008 nicht verwendet werden.

    Allerdings existieren von dem Verwendungsverbot Ausnahmen:
    "(3) Abweichend von Absatz 1 dürfen Feuerlöschschäume, die vor dem 27. Dezember 2006 in den Verkehr gebracht wurden, bis zum 27. Juni 2011 verwendet werden."

    Zu Beachten ist Absatz 4: "(4) Der Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz und der zuständigen Landesbehörde sind in elektronischer Form unter Verwendung des auf der Internetseite der Anmeldestelle bereitgestellten elektronischen Formulars von den Besitzern bis spätestens zum 30. August 2008 anzuzeigen:
    a) die vorhandenen Bestände von PFOS enthaltenden Feuerlöschschäumen,
    b) Prozesse, für die die Ausnahmeregelungen nach Absatz 2 Nr. 3 gelten, sowie Angaben zu den dabei verwendeten und freigesetzten Mengen an PFOS."

    Die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung richten sich hauptsächlich an den Arbeitgeber, Betreiber bzw. Verwender von Chemikalien. § 18 GefStoffV bestimmt, dass die im Anhang IV benannten Verwendungsverbote kein Gebot des Entfernens von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die bereits vor Inkrafttreten der jeweiligen Verbote rechtmäßig verwendet wurden, auslösen.

    D.h. eine Austauschpflicht besteht nicht. Bis zur Einführung des Verbotes der Nr. 32 im Anhang IV der Gefahrstoffverordnung bzw. des Abschnitts 32 im Anhang der Chemikalien-Verbotsverordnung konnten die PFOS in Verkehr gebracht werden. Es sind die o.g. Meldepflichten zu beachten.

    Gruß, herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!