Innere eines Sicherheitsschrank ex-Bereich - Umweltschrank auch?

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  • Hallo zusammen,

    gem. BG RCI ist das Innere eine nicht technisch belüfteten Sicherheitsschrankes ein ex-Bereich:

    2.9 Welche Zonen liegen in einem Sicherheitsschrank vor? - BG RCI

    Wie verhält es sich aber mit einem Umweltschrank bzw. einem Stahlschrank, in dem entzündbare Flüssigkeiten gelagert sind (natürlich unter Beachtung der TRGS 510)? Diese Schränke sind natürlich nicht so "hermetisch" dicht wie ein Sicherheitsschrank, aber auch hier gibt es Exemplare, die relativ dicht schließen und nicht belüftet sind.

    Alternaiv würde ich mich an DGUV-R 113-001, Pkt. 2.11.1 orientieren:

    Läger in Räumen mit Ausnahme von Sicherheitsschränken (siehe 2.11.2)

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  • Was haben die brennbaren Flüssigkeiten im Umweltschrank zu suchen?

    Ansonsten musst Du über die GBU festlegen ob Ex-Bereich oder nicht.

    Wir bei uns haben hier in der Regel keinen Ex-Bereich definiert, da verschlossene Originalgebinde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    wie der Vorredner schon sagte.

    Ergänzung:

    Ist es möglich eine explosionsfähige Umgebung zu bekommen? Kann das gelagerte Medium aus den Behältnissen austreten? Wie ist dann die Atmosphäre? Vielleicht hat der Schrank eine Absaugung?

    Im Exbereich gelten drei Dinge: Material das reagieren kann + Sauerstoff + Zündquelle. Diese kann man beeinflussen. Nur bei einer bestimmten Konstellation ist hier eine Gefahr. Die würde ich max. mit Zone 2 anschlagen.

    Und..... sind die Lagerbehältnisse nicht dicht? Offene Gebinde solltet ihr nicht haben. Das wäre möglich, ok. Dann fehlt aber noch die Zündquelle. Wobei das natürlich auch die aufgeladene Person sein könnte, die den Schrank öffnet.

    Jetzt wird theoretisch.

    Mache dir Gedanken über die Lagerung, bringe sie hintereinander. In der GB wird das dann vielleicht schon deutlicher. Dazu gehört auch ein sachgemäßer Ort. Benzinreserven hat man ja auch nicht im Frischhaltebeutel.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Was haben die brennbaren Flüssigkeiten im Umweltschrank zu suchen?

    Ansonsten musst Du über die GBU festlegen ob Ex-Bereich oder nicht.

    Wir bei uns haben hier in der Regel keinen Ex-Bereich definiert, da verschlossene Originalgebinde.

    Was spricht dagegen geringe Mengen in einem Umweltschrank zu lagern? Die Gebinde sind natürlich verschlossen. In einem Sicherheitsschrank habe ich trotz verschl. Gebinde Zone 2.

    Mache dir Gedanken über die Lagerung, bringe sie hintereinander. In der GB wird das dann vielleicht schon deutlicher. Dazu gehört auch ein sachgemäßer Ort. Benzinreserven hat man ja auch nicht im Frischhaltebeutel.

    Genau diese Gedanken mache ich mir ja gerade. Aber warum soll ein Sicherheitsschrank ohne Absaugung in Zone 2 eingestuft werden? Woher sollen die Zündquellen kommen? Mich interessiert einfach nur der Hintergrund. Es kann ja nur ein einem relativ dichten Abschluss = geringem Luftaustausch liegen.

    Die Anforderungen an die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten sind mir schon bekannt...

  • Was spricht dagegen geringe Mengen in einem Umweltschrank zu lagern?

    Ein Umweltschrank ist üblicherweise als Säure/Laugenschrank ausgeführt und somit nicht für die Lagerung von brennbaren Stoffen gedacht. Packe ich da jetzt brennbare Flüssigkeiten dazu, erhöhe ich das Gefahrenpotential.

    Woher sollen die Zündquellen kommen?

    Die Zündquellenfrage ist irrelevant bei der EX-Zoneneinteilung!

    Die Zone 2 beim unbelüfteten Sicherheitsschrank wird in der Regel darüber definiert, dass einmal geöffnete Gebinde wieder in den Schrank gestellt werden und da möglicherweise Anhaftungen oder Undichtigkeiten vorhanden sein können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ein Umweltschrank ist üblicherweise als Säure/Laugenschrank ausgeführt und somit nicht für die Lagerung von brennbaren Stoffen gedacht. Packe ich da jetzt brennbare Flüssigkeiten dazu, erhöhe ich das Gefahrenpotential.

    Üblicherweise... Bei uns stehen dort einige wenige Spraydosen und einige Gebinde mit enzzündbaren Flüssigkeiten mit einer Gesamtmenge < 5 l.

    Zusammenlagerungsverbote werden beachtet.

    Die Zündquellenfrage ist irrelevant bei der EX-Zoneneinteilung!

    Die Zone 2 beim unbelüfteten Sicherheitsschrank wird in der Regel darüber definiert, dass einmal geöffnete Gebinde wieder in den Schrank gestellt werden und da möglicherweise Anhaftungen oder Undichtigkeiten vorhanden sein können.

    Das ist mir klar. Für die Zoneneinteilung schon, aber im Rahmen einer Gefährdung schon ziemlich relevant. Und bei jedem anderen Schrank machen Anhaftungen kein Problem? Ich frage deshalb etwas provokant nach, weil ich diese Einstufung nicht nachvollziehen kann. Warum wird explizit der Sicherheitsschrank angesprochen? Luftwechsel < 0,4-fach?

    Wie dem auch sei... Wird entsprechend in der GB dokumentiert. Wenn für Kellerräume ein 0,4-facher Luftwechsel angenommen werden kann, dann gilt der auch für einen natürlich belüfteten Schrank --> kein Ex-Bereich.

  • Provokant oder nicht provokant...

    Ich würde das so betrachten wie hier beschrieben:

    BG RCI - EX-Schutz Wissen - Zonen in einem Sicherheitsschrank

    Belüftet oder Nicht-Belüftet ... und dann der Knackpunkt: Restanhaftungen außen am Gebinde ausgeschlossen?

    "Bei einem Sicherheitsschrank ohne technische Lüftung ist das Innere ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2, wenn die in Satz 1 des vorausgehenden Absatzes genannten Bedingungen erfüllt sind. " ... und hier kommt es auch auf die Anhaftungen an...

    Spannend wird es dann, wenn Restanhaftungen ein Thema sind, denn dann ist auch die Schrankumgebung eine Zone...

    "Ist das Innere des Sicherheitsschrankes jedoch in Zone 1 eingestuft, so ist der Umkreis von mindestens 2,5 m um den Sicherheitsschrank herum bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 m über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2"

    Ist der Umweltschrank ein "Sicherheitsschrank" oder bloß ein "Schrank"... das würde die Latte meines Erachtens noch eins raufsetzen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ich würde das so betrachten wie hier beschrieben:

    BG RCI - EX-Schutz Wissen - Zonen in einem Sicherheitsschrank

    Ein durchaus gangbarer Weg.

    Aber wie läuft es denn oftmals: ein Ex-Schutz-Dokument wird erstellt. Alle Maßnahmen werden bestätigt und das Dokument wird abgelegt. Ende.

    Bevor aber das Problem noch von der 29. Seite betrachtet wird: Für mich ist viel relevanter, was in der Praxis läuft, also dass der Schrank innen sauber ist, keine Anhaftungen an den Gebinden sind und diese fest verschlossen gehalten werden. Lüftungsöffnungen sind vorhanden, innen stinkt es nicht und in den Auffangwannen sind keine Rückstände. Also alles gut. Natürlich schön säuberlich in der GB dokumentiert.

    Ob es dann och ein ExSchutz-Dokument gibt oder nicht ist doch nebensächlich. Zudem wurde der ExSchutz in der GB betrachtet. Vielleicht nicht so umfänglich wie sich das man einer wünscht, aber dafür läuft die betriebliche Umsetzung.

  • Warum wird explizit der Sicherheitsschrank angesprochen? Luftwechsel < 0,4-fach?

    Im geschlossenen Sicherheitsschrank wird kein Luftwechsel erreicht. Daraus folgt eine potentielle Anreicherung der Dämpfe aus brennbaren Flüssigkeiten, die zur Überschreitung der unteren Explosionsgrenze führen kann.

    Woher sollen die Zündquellen kommen?

    Statische Entladung ist fast überall möglich. Schaltfunke z.B. beim Lichtschalter ist oft auch möglich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Im geschlossenen Sicherheitsschrank wird kein Luftwechsel erreicht. Daraus folgt eine potentielle Anreicherung der Dämpfe aus brennbaren Flüssigkeiten, die zur Überschreitung der unteren Explosionsgrenze führen kann.

    Das ist ja auch meine Vermutung und die Antwort auf meine Frage - danke.

    Statische Entladung ist fast überall möglich. Schaltfunke z.B. beim Lichtschalter ist oft auch möglich.

    Dafür muss aber eine Ex-Atmosphäre bestehen. Stichwort: Eintrittswahrscheinlichkeit.

  • Anmerkung zur Zündquelle:

    Das ist nicht nur eine Hitzequelle oder irgendwelche Funken. Es gibt statische Elektrizität.

    Hier ist eine Fläche von Plastikfolie größer-gleich 10cm x 10cm als Zündquelle zu sehen.

    Ferner kann der Mensch, der in das System hineingreift auch aufgeladen sein.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich glaube wir sind mit dem Thema hier durch. Es ging bei meiner Eingangsfrage ja auch nie darum die Zoneneinteilung eines Sicherheitsschranks zu hinterfragen (entzündbare Flüssigkeiten + dichter Abschluss + geringer Luftwechsel = Ex-Bereich), sondern nur um die mögliche Anwendung dieser auf einen Umweltschrank.

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