Hallo zusammen,
was meint Ihr dazu? Sollte die Leiterprüfung beim Kunden durch die externe SiFa durchgeführt werden? Dazu noch im Zuge der Grundbetreuung!
1. Ist es nicht vorgesehen nach DGUV V2 :
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen);Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention);Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhaltensprävention, z. B. Unterstützung bei Unterweisungen);Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit (z. B. Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation);Untersuchung nach Ereignissen (z. B. Ermitteln von Unfallschwerpunkten);allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten;Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten;Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z. B. Arbeitsschutzausschuss);Selbstorganisation (z. B. Fortbildung).
2. Komnet NRW sagt dazu: KomNet - Gelten Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Prüfung von Leitern und Tritten als befähigte Personen, wenn diese die Mängelprüfung an Hand von Prüfprotokollen/Checklisten abarbeiten? (nrw.de)
"Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann demzufolge nicht schon auf Grund ihrer Tätigkeit als befähigte Person angesehen werden, wenngleich nicht ausgeschlossen ist, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei entsprechender Qualifikation auch befähigte Person für bestimmte Arbeitsmittel ist."
Meine Ansätze sind:
1. Prüfen von Leitern und Tritten als Zusatzdienstleistung
2. Das Unternehmen dazu beraten, einen eigenen Mitarbeiter zu qualifizieren und die Prüfung selbst zu organisieren. (Hilfe zur Selbsthilfe)
Ich bin dankbar für euer konstruktives Feedback! Legt los