Moinsen
Es soll unter Erdgleich ein Gefahrstofflager errichtet werden.
Dort sollen z. B. 50-100 Aerosoldosen H222, H229, gelagert werden .
(sowie Reinigungsmittel, Geschirspülmittel, Handwaschmittel etc.)
Dazu sagt TRGS 510:
10.3 (4) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasflaschen gelagert wer-den, wenn...
Was meint ihr, kann ich Aerosoldosen analog zu Druckgasflaschen behandeln ?
(Die Mengenbegrenzung in der TRGS ist ja eigentlich in der Übersichtstabelle gleich)?
Schon mal Danke für euren Austausch.