Gefahrstofflager unter Erdgleiche /TRGS %10

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  • Moinsen

    Es soll unter Erdgleich ein Gefahrstofflager errichtet werden.

    Dort sollen z. B. 50-100 Aerosoldosen H222, H229, gelagert werden .

    (sowie Reinigungsmittel, Geschirspülmittel, Handwaschmittel etc.)

    Dazu sagt TRGS 510:

    10.3 (4) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasflaschen gelagert wer-den, wenn...

    Was meint ihr, kann ich Aerosoldosen analog zu Druckgasflaschen behandeln ?

    (Die Mengenbegrenzung in der TRGS ist ja eigentlich in der Übersichtstabelle gleich)?

    Schon mal Danke für euren Austausch.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Das Thema hat auch der Verkauf und da gibt es eine Fachbereich aktuell Publikation - vielleicht hilft die dir weiter...

    Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen in Verkaufsstellen

    Für Aerosoldosen gibt es in der TRGS 510

    "11 Lagerung von Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen" - unabhängig zu den Druckgasflaschen...

    Dir kommt es aber ganz auf die Situation "Erdgleiche" an?

    Ich würde mir anschauen, welche Menge an Gas im Havariefall austreten könnte - da ist bei Druckgasflaschen schon eine andere Nummer, als bei Gaskartuschen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (23. Juni 2023 um 10:00)

  • Was meint ihr, kann ich Aerosoldosen analog zu Druckgasflaschen behandeln ?

    Nein, denn es gibt hier ja 2 unterschiedliche Kapitel für Aerosoldosen und Druckgase.

    Allerdings, wenn nach Kapitel 11 gelagert wird muss analog auch Kapitel 12.6 berücksichtigt werden (siehe Kapitel 11.2, Absatz 2, Nr. 4).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.