ungeprüfter Feuerlöscher im Auto, welcher nicht zu Ausrüstung des Fahrzeugs gehört

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  • "Das kann doch nicht sein."

    ...sicher kann das sein. Deine "Ladung" muss in diesem Fall nicht geprüft sein. Du musst aber u.U. einen geprüften und funkktionsfähigen Löscher gem ADR zusätzlich an Bord haben... Gut, nä?!?!?

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Moin.

    ich gehe mit deiner Auffassung d'accord, sofern es sich um einen PKW und keinen Gefahrguttransporter handelt. Beim Löten sind natürlich die Anforderungen feuergefährlicher Arbeiten zu befolgen, welche wiederrum einen Feuerlöscher fordern, der sodann nicht abgelaufen sein darf. Dies tangiert aber nicht den Wirkungsbereich des Ordnungsamtes.

    Kleinen Widerspruch einlegen.

    Kurzer Einwand: Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden auch von den Polizeibehörden geahndet. In diesem speziellen Fall (Ladungssicherung, Gefahrguttransport) ist die Landespolizei zuständig. Damit da keine Verwirrung aufkommt :) :thumbup: