Darf ein SiBe unterweisen..?

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  • Direkt untersagt wird es nicht.

    Siehe DGUV-Regel 100-001:

    "Sie unterstützen die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: „Vier Augen sehen mehr als zwei“. Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung, z. B. Meister,

    Vorarbeiter, Gruppenleiter, nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten."

    DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte":

    "Da Sicherheitsbeauftragte keine Arbeitgeberverantwortung für den Arbeitsschutz haben, sollen auch keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vorgesetztenfunktion ausgewählt werden. Durch die Auswahl von Beschäftigten ohne Weisungsbefugnis wird deren Unabhängigkeit gewährleistet."

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo Izelion,

    eine SiBe sollte nie Führungskraft sein.

    Wie von einigen Vorrschreibern bereits erwähnt, liegt das Problem darin, dass es in keiner Richtlinie so eindeutig erwähnt wird.

    Im Prinzip ist es ja so, das Führungskräfte schon auch ein einiges an Wissen darüber haben was Sie fertigen und wie Sie es fertigen. Zudem ist es ja oftmals so, dass Führungskräfte länger in einem Betrieb sind als "normale" Arbeiter. Also schwingt da auch sehr viel Erfahrung mit.

    Andersherum kennt jemand der täglich seiner Arbeit nachgeht, nach einer gewissen Zeit seine Abläufe und Gefahrenbereiche besser als jemand der nur hin und wieder mal drüberschaut.

    Ich glaube, und das werde ich während meines erstens Presentunterichts , auch nochmal fragen, das man die Führungskräfte nicht außenvor lassen sollte. Aber dann sollten weitere SiBe ohne Weisungsbefugnis in der Abteilung angestellt sein, um eben auch die Führungskraft auf Fehler/Mängel etc. aufmerksam zu machen.

    viele Grüße

    vom Izelion

  • Hallo,

    ich würde kein Problem darin sehen, dass eine SiBe die Unterweisung durchführt, nur die Spielregeln sollten man hier klar definieren. Wie bereits geschrieben, sind die Führungskräfte gem. Pflichtenübertragung die Unternehmer und haben somit die Verantwortung. Hier würde ich darauf bestehen, dass die jeweilige Führungskraft bei den Unterweisungen anwesend ist und die Veranstaltung eröffnet sowie beendet. Somit sollte klargestellt sein, wer welche Rolle hat und die Verantwortung dennoch bei der FK ist. Des Weiteren sollte man nicht unterschätzen, dass man als SiBe oder SiFa hier auch unterstützt (berät) und somit der Führungskraft vielleicht eine höhere Akzeptanz abringen kann.

    Gruß

    Volker

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  • Hallo,

    ich würde kein Problem darin sehen, dass eine SiBe die Unterweisung durchführt, nur die Spielregeln sollten man hier klar definieren. Wie bereits geschrieben, sind die Führungskräfte gem. Pflichtenübertragung die Unternehmer und haben somit die Verantwortung. Hier würde ich darauf bestehen, dass die jeweilige Führungskraft bei den Unterweisungen anwesend ist und die Veranstaltung eröffnet sowie beendet. Somit sollte klargestellt sein, wer welche Rolle hat und die Verantwortung dennoch bei der FK ist. Des Weiteren sollte man nicht unterschätzen, dass man als SiBe oder SiFa hier auch unterstützt (berät) und somit der Führungskraft vielleicht eine höhere Akzeptanz abringen kann.

    Gruß

    Volker

    Genau so. Aber oft verlässt der Vorgesetzte die Unterweisungsrunde vorzeitig bzw. erscheint dazu nicht. Ich habe schon mehrere Unterweisungen abgebrochen, da ausschließlich Mitarbeiter zur Unterweisung geschickt wurden. Kein Verantwortlicher anwesend = Unterweisung findet nicht statt.

    Warum das nicht?

    Nicht jede Führungskraft kann sich in die SiBe-Rolle hineinversetzen. Besonders wenn teure Maßnahmen notwendig sind, die aus dem eigenen Budget bezahlt werden.