Guten Morgen!
Unser Hausmeister benötigt an mehreren Standorten diverse Gasdruckpackungen (Spraydosen nach UN1950) und hat diese wie der Handwerksbetrieb auf dem Fahrzeug.
Transport auf dem Fahrzeug bis zum Verbrauch am Dienstleistungsort = Handwerkerregelung gemäß ADR.
Aber ob ADR oder nicht, die Dosen müssen vor Hitze geschützt werden.
Maßnahme nach SDB, HWK, BG etc.: Druckgaspackungen sollen nicht im Fahrzeug verbleiben und nicht den direkten Sonnenstrahlen ausgesetzt werden.
Aber der klassische Handwerker parkt das Fahrzeug vor deiner Haustür in der prallen Sonne und in kurzer Zeit herrschen dort Temperaturen zwischen 50 bis 90°C. Er kann ja schlecht bei jedem Kunden alle Druckgaspackungen mit ins Haus nehmen.
Lohnt es sich zum Beispiel folgende Transportboxen für die Aerosolpackungen:
Dies verhindert zwar nicht die letztendliche Erwärmung, aber bei einer Explosion wäre zumindest die Ausmaße begrenzt.
Die beste Lösung wäre ein Hausmeisterlager in jedem Gebäude, aber dies ist nicht möglich.
Die Diskussion zum mobilen Gefahrstofflager wäre hiermit eröffnet.
Vielen Dank