Prüfung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV - befähigte Personen nach TRBS1203

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  • Hallo Zusammen,

    nach BetrSichV 1.2, DIN-EN 1757-3:2003-07: Handbetriebene Transportmittel sind Arbeitsmittel zum Fortbewegen von Lasten. Sie unterscheiden sich von Transportmitteln mit Kraftantrieb dadurch, dass sie ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden. Handbetriebene Transportmittel sind Arbeitsmittel zum Heben von Lasten. Mindestanforderungen: Gewährleistung ausreichender Standsicherheit und Festigkeit, deutlich sichtbare Angabe der zulässigen Tragfähigkeit, Abbremsung von Hub-, Fahr- und Drehbewegungen, Verhinderung von ungewollten Bewegungen, Rückschlagbegrenzung von Betätigungseinrichtungen, Festlegung und Einhaltung von geeigneten Verkehrsregeln im Arbeitsbereich, mind. Sichtprüfung vor Benutzung (Inaugenscheinnahme), wiederkehrende Prüfung durch einen Fachkundigen.

    Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.

    Kann mir von euch jemand sagen, was für Schulungen damit gemeint sind? Wir würden gerne einen techn. Leiter als Fachkundigen einsetzen. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

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