Hallo zusammen,
ich bei einem Kunden auf ein spannendes Thema/Problem gestoßen.
Es handelt sich um eine Kläranlage (super spannend!). Abgesehen, dass an diesem Standort keine Umkleidemöglichkeit Schwarz/Weiß Trennung vorhanden ist, wurde ich gefragt ob denn das Leitungswasser Trinkwasserqualität hat. Aktuell wird das Leitungswasser von einem Brunnen abgezapft. Keiner der Angestellte möchte sich damit waschen bzw. nicht davon trinken, da der Hinweis "Keine Trinkwasserqualität" an den Leitungen steht.
In der Vorschrift 21/22 und in der ASR 4.1 finde ich das Waschgelgenheiten usw gegeben sein müssen, allerdings nicht über die Qualität.
Kann mir das Netzwerk vielleicht den einen oder anderen Tipp geben?
Besten Grüße und einen schönen Start ins Wochenende!