Federrückgestellte Sicherungsmechanismen

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  • Hallo Uwe,

    in der GB wurde es als Handlungsbedarf eingestuft (hohes Risiko), eben wegen der Möglichkeit des Vergessens der Sicherung vor dem Drehen. Die Frage ist aber ob es eine technische Regel gibt nach der solche Sicherungen gestaltet werden müssen?

    Gruß, Mario

  • Danke AxelS, dort habe ich folgendes gefunden:

    1.4.2. Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen

    1.4.2.1. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen

    Die Befestigungen feststehender trennender Schutzeinrichtungen dürfen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen.

    Die Befestigungsmittel müssen nach dem Abnehmen der Schutzeinrichtungen mit den Schutzeinrichtungen oder mit der Maschine verbunden bleiben.

    Soweit möglich dürfen trennende Schutzeinrichtungen nach Lösen der Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung verbleiben.

    1.4.2.2. Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung

    Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung müssen

    - soweit möglich, mit der Maschine verbunden bleiben, wenn sie geöffnet sind,

    - so konstruiert und gebaut sein, dass sie nur durch eine absichtliche Handlung eingestellt werden können.

    Heißt für mich, die Verriegelungen müssen selbstschließend, also z.B. federrückgestellt sein, richtig?

    Gruß, Mario

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  • Trennende Schutzeinrichtungen sind z.B. Schutzzäune um eine Maschine herum. Das ist nicht das, was bei Dir zutrifft.

    Die von Dir erwähnte Maschinenaufnahme dürfte dazu gedacht sein, ein Anbauteil anzubringen. Das dürfte dann der Definition "auswechselbare Ausrüstung" nach Maschinenrichtlinie entsprechen. Den Vorgaben folgend sollte ein Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindert werden. Also sollte sichergestellt werden, dass das Anbauteil sicher befestigt wird und sich nicht eigenständig löst. Dazu gibt es ja Schnappmechanismen, die bei Einbringen eines Teils verriegeln und nur durch aktive Handlung entriegelt werden können. Im Zweifelsfall ist der Hersteller der Maschine zu befragen, denn der hat das in seiner Risikobeurteilung zu berücksichtigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich hatte die 1.4.2 gewählt wegen Punkt 1.3.8:

    Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile Die für den Schutz gegen Risiken durch bewegliche Teile verwendeten Schutzeinrichtungen sind entsprechend der jeweiligen Risikoart zu wählen. Die Wahl ist unter Beachtung der nachstehenden Leitlinien zu treffen. Bewegliche Teile der Kraftübertragung Zum Schutz von Personen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile der Kraftübertragung sind zu verwenden: — feststehende trennende Schutzeinrichtungen gemäß Nummer 1.4.2.1 oder — bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung gemäß Nummer 1.4.2.2. Die letztgenannte Lösung ist zu wählen, wenn häufige Eingriffe vorgesehen sind.

    Ich dachte mit Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile sind auch solche Verriegelungen gemeint. Natürlich kann es gut sein, dass mit einer Schutzeinrichtung ein Zaun oder räumliche Trennung gemeint ist. Aber zu auswechselbarer Ausrüstung finde ich nichts in Richtung deren Absicherung.

    Gruß, Mario

  • Hallo Mambe,

    das ist wieder ein Schuss ins Blaue, da genauere Informationen fehlen.

    Aber vielleicht hilft dir Anh. I; 3.4.6 (sofern es eine "bewegliche" Maschine ist) weiter;

    vielleicht auch 4.1.2.5.

    Bitte die Definition von "Verriegelung" bachten: mechanische, elektrische oder sonstige Art einer Einrichtung, die den Zweck hat, die Ausführung von gefahrbringenden Maschinenfunktionen ... zu verhindern"

    Das heißt also, dass durch die Verriegelungseinrichtung erkannt werden kann, dass die Schutzeinrichtung geschlossen oder geöffnet ist (Türschutzschalter).
    Eine Verriegelung in diesem Sinne bedeutet nicht, dass hier etwas geschlossen gehalten oder gegen öffnen gesichert ist.


    Es wäre gut, wenn du weitere Informationen geben könntest, was das für eine "Maschine" ist.

    Viele Grüße

    Q901S

  • Guten Morgen,

    entschuldigt bitte die spärlichen Infos. Ich bin neu hier im Forum (und im Betrieb) und möchte nicht mit schlechten Situationen in meinem Betrieb irgrendwie rufschädigend wirken.

    Es geht um eine Ameise (elektr. Hochhubwagen) die eine Aufnahme (rotes Teil im Bild) statt Gabeln dran hat um ein Bauteil (grünes Teil im Bild) aufzunehmen das dann bearbeitet wird. Diese Aufnahme hat Sicherungsbolzen um das herausfallen des Bauteils zu verhindern. Die Aufnahme ist auch drehbar. Wenn nun zum Bearbeiten des Bauteils die Aufnahme an der Ameise gedreht wird und die Sicherungsbolzen nicht geschlossen wurden, fällt das Bauteil (ca. 200kg) heraus und kann jemanden treffen. Darum die Frage ob solche Sicherungsbolzen selbstsichernd sein müssen um damit nur bei absichtlicher Betätigung offen zu sein.

    20230111_140832.jpg

    In der Maschinenrichtline Anhang 1 habe ich bisher leider keinen Fall gefunden der genau auf meine Situation zutrifft.

    Gruß, Mario

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  • Es geht um eine Ameise (elektr. Hochhubwagen) die eine Aufnahme (rotes Teil im Bild) statt Gabeln dran hat

    Da hilft den Hersteller der Aufnahme zu befragen, denn der muss das in seiner Risikobeurteilung berücksichtigt haben und auch die entsprechenden Normen und Regelungen kennen um die Konformität (CE) zu bestätigen. In der Konformitätsbestätigung werden in der Regel auch die tangierten Vorschriften aufgelistet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi Mambe,

    jetzt wird es einleuchtender.

    Aus dem Abschnitt 3 und 4 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie sind wir raus. Diese Anforderungen sind meines Erachtens zu speziell.

    Nr. 1.3.3 Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände
    ist hier die passendste Anforderung.

    Eine passende Normvorgabe hierzu habe ich leider nicht parat.

    Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass der geschlossene Zustand wenigstens über eine Feder erreicht und sichergestellt ist.

    Ansonsten, wie bereits durch AxelS geschrieben, beim Hersteller nachfragen, wie hier der Stand der Technik ist.

    Viele Grüße

    Q901S