Die Bauministerkonferenz veröffentlichte eine Fortschreibung der M-GarVO (PDF-Download).
Berücksichtigt sind aktuelle Erkenntnisse aus den VB-Einsatzstellenbewertungen und insbesondere die höheren Brandlasten moderner Fahrzeuge (unabhängig von der Antriebsart).
Neben zahlreichen zu vertretenden Erleichterungen finden sich insbesondere Klarstellungen zu Feuerwehrplänen, Rauchableitungen und Objektfunkanlagen.
Dass offen verlegte Hochspannungsleitungen oberhalb von 1.000 V nun untersagt
sind, berücksichtigt die erhebliche Gefahr für die Einsatzkräfte. Ebenso sind
die bisherigen, bewährten Ermessensentscheidungen unserer Feuerbeschau bei den
betrieblichen Vorschriften nun praxisnah enthalten: Ein zusätzlicher Satz
Reifen und Fahrzeugzubehör für ein Kraftfahrzeug je Stellplatz, wie eine
Dachbox, einen Fahrradträger oder Kindersitz werden beispielhaft als statthaft
aufgeführt, ebenso Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge.
Unabhängig von der Elektromobilität sind aber die Fahrzeugbrände aufgrund von höheren Kunststoffanteilen deutlich brandintensiver und schneller geworden. Daher ist es aus Sicht der Feuerwehr notwendig gewesen und zu begrüßen, dass Anforderungen an den Feuerwiderstand angepasst wurden (z. B. Trennungen zwischen Geschossen nun mit Feuerwiderstand und nicht mehr nur Rauchabtrennungen). Insbesondere die oberirdischen, offenen Garagen aus Stahl („nichtbrennbar“ bisher) müssen nun feuerhemmend sein (Lösung 1). Alternativ dürfen Mittel- und Großgaragen aus nichtbrennbaren Baustoffen („Stahl“) bei ausschließlich an den Außenwänden liegenden Parkplätzen errichtet werden (Lösung 2 mit direktem Wärmeabzug am Fahrzeug). Die Lösung 3 mit nichtbrennbaren Baustoffen und einer „robuste(n) Tragkonstruktion“ benötigt noch eine Technische Baubestimmung zur Konkretisierung. Diese wird derzeit mit den betroffenen Bauexperten und Herstellern, den Bauministerien und der Feuerwehr konstruktiv erarbeitet.
Für Bestandsgaragen aus Stahl ist aufgrund der Erkenntnisse zu den höheren Brandlasten von Pkw und der rapiden Brandausbreitung festzustellen, dass bei einem Brand die Situation sehr umsichtig durch die Einsatzleiter in Bezug auf einen möglichen raschen Einsturz zu bewerten ist.