Hubarbeitsbühne fehlende Unterweisung

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  • Hallo zusammen,

    bei all diesen Spitzwindigkeiten in den Regelwerken wird man ja Wahnsinnig.

    Ich habe im Laufe meiner Tätigkeit als SiFa mitlerweile zuviele Unfälle mit all diesen Maschinen untersucht. Egal ob herausgeschleudert aus dem Korb, überstiegener Seitenschutz mit Absturz oder angefahrene Scherenbühne die dann umgefallen ist. Es passiert tagtäglich zuviel Schindluder damit.

    Für mich gilt seit dem her:

    > Mitarbeiter schulen nach DGUV Grundsatz,

    > schriftlicher Nachweis über die Schulung

    > Betriebsanweisung erstellen

    > schriftliche Beauftragung,

    > Einweisung in die Maschine und die Gefahren,

    > Koordinierung beim Einsatz von mehreren Maschinen

    > praktische Rettungsübung,

    > und grundsätzlich Tragen eines Auffanggurt mit Rückhaltesystem.

    Schade das unsere Gesetzgebung sowas nicht generell gerade zieht.

    Bei den Führerscheinen fürs Auto klappt das doch auch.

    Ohne Führerschin keine Autofahren.

    (P.S. : Für das Fahren von E-Rollern und E-Bikes, sollte es ähnlich wie beim Mofaführerschein, einen Nachweis über die Kenntnisse von Verkehrsregeln geben).

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  • Für das Fahren von E-Rollern und E-Bikes, sollte es ähnlich wie beim Mofaführerschein, einen Nachweis über die Kenntnisse von Verkehrsregeln geben.

    Das wird rechtlich schwierig umzusetzen sein. Ich benötige z.B. für ein Mofa keine Fahrerlaubnis, weil ich alt genug bin. Ähnliche Regelung wäre dann beim E-Roller auch notwendig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.