Gefährdungsbeurteilung für Führungskräfte

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  • Hallo miteinander.
    Im Auftrag meines Abteilungsleiters soll ich eine Gefährdungsbeurteilung für Führungskräfte (Abteilungsleiter) machen.
    Die üblichen Gefährdungsanalyse anahnd des BG-Rasters (mechanisch/elektrisch usw.) passen meines Erachtens da nicht. Wenn ich Google quäle, kommt auch nichts "gescheites" dabei heraus, von den BG´n gibts auch nichts. Da einzigste, was ich zu diesem speziellen Thema gefunden habe, sind Querverweise in "psychologische Gefährdungen". Die betroffenen Führungskräfte sind:
    - Leiter Facility Management
    - Leiter Standortbetrieb
    - Leiter Werkschutz
    Letztendlich sind meine Informationen bzw. Ideen zu diesem speziellen Fall etwas schwammig
    Vielleicht habt ihr dazu eine Idee.
    Im voraus Danke
    Bernd

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  • Hi berndb,

    "Führungskraft" ist ja nicht wirklich eine gefährliche oder risikoreiche Tätigkeit.

    Die erste Frage ist m.E. "Was mache denn diese Führungskräfte?" Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, das der Leiter Werkschutz Betriebsbegehungen macht (Betreten gefährdeter Bereiche, Dachbegehungen was auch immer), der Leiter Facilitymanagement sich mal in Lägern, Kellern oder Küchen rumtreibt usw.

    Du solltest also weniger von der Aufgabe "Führung" als vielmehr von den tatsächlich zu bewältigenden Aufgaben ausgehen. Selbstverständlich sind psychologische Faktoren oder Belastungen durch Zeitdruck oder lange Arbeitszeiten ebenfalls nicht zu verachten.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Warum Du?
    Die Gefährdungsbeurteilung sollte der Abteilungsleiter selber machen. Du kannst im natürlich vorschlagen eine Arbeitsablauforientierte und vertiefende Spezielle Gefährdungsbeurteilung mit ihm zu machen. Ob es ihm denn etwas ausmachen würde wenn du die nächsten 40 Arbeitsstunden mit ihm zusammen verbringst? :D

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Guten morgen.
    Danke für die Antworten:
    MichaelD: Ich sehe das genauso. Die Gefährdungen, die du beschreibst, sind m. E: nur ein kleiner Teil. Was man nicht verachten sollte, sind die "psychologischen Gefährdungsfaktoren" sowie vielleicht die "rechtliche Sicherheit". Ich werde jetzt mal ein Konzept, basierend auf diesen Punkten aufbauen.
    RaBau:
    Warum ich nicht?
    Der Abteilungsleiter kann ja nicht für sich selbst (ihm fehlt ja die Fachkenntnis) eine GF machen.
    Ich ahbe mir den Ablauf so vorgestellt, dass ich im ersten Schritt ein Interview mit den "Betroffenen" durchführe, darauf aufbauend dann eine GF erstelle und dann irgendwann zu einem Maßnahmenplan komme.
    Mal schauen, wo der Weg hinführt.
    Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
    Bernd

  • Darum: Der Arbeitgeber muss sich Gedanken machen du solltest dir jetzt die Chance nehmen diesem Herrn die Faktoren aufzuzeigen und wie wichtig es ist das er sich GEdanken macht.
    Welche Arbeiten er durchführt.
    Ich weis das ist mit den Sieben Handlungsschritten nicht konform. Aber Präventiv gesehen muss immer noch der ARbeitgeber die GEfährdungsbeurteilung erstellen.
    Du bist ein Berater der den Betrieb unterstützt und nicht und auch gar keine Verantwortung für diese Dinge übernehmen kann.


    I

    Zitat

    n der Betriebssicherheitsverordnung steht Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel § 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. (2) Kann nach den Bestimmungen der §§ 7 und 12 der Gefahrstoffverordnung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber zu beurteilen 1. die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären, 2. die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und 3. das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen. (3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.


    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (22. Dezember 2007 um 19:46)

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  • Hallo Bernd,

    da ich in dieser Funktion als Leiter Facility Management tätig bin, hier ein paar kleine Tipps.
    Natürlich stehen die psychischen Faktoren ganz oben. Wichtig: Verantwortung und damit zusamenhängende Konsequenzen bis hin zur Durchgriffshaftung in den privaten Bereich. Aber auch mechanische Faktoren, da man sich auf Baustellen herumtreibt. Aber auch Gefahrstoffe, da der Reinigungsdienst auch im FM eingeordnet ist. Als Leiter FM wird man sicherlich nicht selber reinigen, der Kontakt mit Reinigern ist jedoch möglich.

    Solltest Du die Gefährdungsbeurteilung schon erstellt haben, würde sie mich sehr interressieren.