Betriebsanweisung Befammung

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  • Hallöchen zusammen,

    vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen. Ich suche eine Betriebsanweisung zur Beflammung ( Zur Erklärung: Wir beflammen Kunststoffteile um dort dann eine Dichtung aufzubringen). Ich habe schon alle angegebenen Internet-Adressen die ich hier im Ordner gefunden habe durchsucht und leider nichts gefunden. Vielleicht kann mir jemand ja so eine Betriebsanweisung zur Verfügung stellen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Tanja

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  • hallo tanja,
    ehrlich davon habe ich auch keine ahnung, aber ich vermute das es sich um eine offene flamme handelt, zweitens bestimmt mit gas, drittens hitze und gase die entstehen, also schon drei anhaltspunkte für eine betriebsanweisung.

    nur ein bescheidener tipp , zerlege doch mal die arbeitsschritte und betrachte diese dann kommst auch drauf was und wie es gemacht wird.

    gruß
    ramilus

  • Hallo Tanja,

    einen wichtigen Hinweis hast du ja schon von Ramilus erhalten.

    Du solltest immer ein paar Punkte bedenken:

    • Sicherheit darf nicht so vermittelt werden, dass sie nur als lästige "Gebetsmühle" oder als Störfaktor verstanden wird!


      • Eine nur aus formalen Gründen verfertigte Betriebsanweisung taugt nichts, denn sie wird nur ausgehängt oder abgeheftet und verstaubt ungelesen!
      • Wenn man eine Betriebsanweisung für ein spezielles Arbeitsverfahren erstellen will, so muss man vor Ort gehen und sich ansehen was dort gemacht wird!


      [list]

    • Praxisfremde, am Schreibtisch erstellte Betriebsanweisungen sind unbrauchbar.

    Also. sei konkret, die Maßnahmen, die der Mitarbeiter zum Schutz oder im Rahmen eines Unfalls ergreifen soll, müssen exakt beschrieben werden, damit die Maßnahmen ohne zu überlegen umgesetzt werden kann. Unbestimmte Begriffe müssen vermieden werden.
    o Statt "Atemschutz" z.B. "Filtergerät mit Filter B"
    o Statt "Schutzhandschuhe" z.B. "Handschuhe aus Gummi"
    o Statt "regelmäßig" z.B. "jede Woche ein mal"
    o Statt "Zündquelle" z.B. "Rauchen, Schweißen"
    o Statt "gut belüfteter Arbeitsplatz" z.B. "unter dem Abzug arbeiten"


    Nur das Notwendige in der BA beschreiben. Eine Betriebsanweisung soll nicht länger als 2 DIN A4-Seiten sein. Es sollten nur die für den Arbeitsbereich/die Tätigkeit spezifischen Gefahren und Maßnahmen angesprochen werden.
    Die Betriebsanweisungen sind am Arbeitsplatz durch Auslegen oder Aushängen bekannt zu machen. Am sinnvollsten ist es, die Betriebsanweisung im Rahmen einer Unterweisung zu besprechen.

    Die Mitarbeiter zu informieren und ihnen klare schriftliche Anweisungen zu geben, ist Zweck einer Betriebsanweisung. Sie soll eindeutig festlegen, was richtig und was falsch ist. Und es ist durchaus sinnvoll, wenn eine Betriebsanweisung versucht, die Mitarbeiter zu richtigem sicherheitsgerechtem- Arbeiten und Verhalten zu motivieren. Betriebsanweisungen sind kein Ersatz für technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen!

    ;)viel Spaß beim erstellen
    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Guten Morgen Awen,

    vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.

    Soweit ist mir das auch alles bekannt. Ich wollte nur eine BA haben um darauf aufzubauen um nicht ganz von vorne anfangen zu müssen. ( da ich nur Teilzeit arbeite versucht man es sich halt so einfach wie möglich zu machen) :)

    Schönen Tag noch

    Tanja