Hallo zusammen,
ich benötige mal die Schwarmintelligenz des Forums:
Ausgangssituation:
Ich arbeite als Ausbilder und Sifa in einer Ausbildungswerkstatt für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene.
Auftraggeber sind Jobcenter und BA.
Aktuell haben wir Praktikanten, die sich für eine Ausbildung interessieren und sich erproben.
Faktenlage:
Einer der Praktikanten hat eine Drogenkarriere. Das Zeug mit dem er Umgang hatte, hat absolut nichts mit Wasserstoff zu tun. *zwinker*
Er hat alleine eine kalten Entzug durchzogen und ist nun seit ~5 Jahren clean.
Um die geförderte Ausbildung bewilligt zu bekommen, hat die BA hat von im einen Nachweis über den Entzug verlangt, den er logischerweise nicht vorlegen kann. Optional muss(te) er an einer Substitutionsbehandlung teilnehmen. Diesen Schritt ist er gegangen bzw. geht ihn immer noch.
Die BA hat, wie wir auch, bedenken, das sich das Substitutionspräparat negativ auf die Befähigung zur Arbeit an/mit Maschinen auswirken kann. Das daraufhin ausgestellte Attest des behandelnden Arztes besagt sinngemäß etwa: "Er findet die Aufnahme einer Berufsausbildung im Holzbereich als sehr sinnvoll, da sie sich zusätzlich stabilisierend auf die Psyche seines Patienten auswirken wird.".
Problem:
Daraus geht nicht hervor, ob das Substitutionspräparat auf die Fähigkeit der Maschinenbedienung auswirkt.
Den Fred Meldepflicht Medikamente mit Beeinflussung ? habe ich gefunden und gelesen.
Der junge Mann sagte mir, dass er kein Methadon erhält, sondern ein anderes Medikament verabreicht wird, welches "den Kopf nicht zuballert", so das er arbeiten und lernen kann.
Genau dieses weigert sich der Arzt aber zu bescheinigen.
Um kurz auf den Fred 14758 zurück zu kommen und mein Fazit aus diesem: Ob man nach der Medikamenteneinnahme an Maschinen arbeiten kann, ist individuell verschieden und zudem Tagesformabhängig.
Frage:
Kann man den Arzt dazu "zwingen" (mir fällt kein besseres Wort ein) in ein Attest den Satz aufzunehmen:
"Es bestehen keine | geringe | kaum | durchaus | größere | erhebliche Bedenken, wenn der Patient unter dem Einfluss seiner Medikation an/mit Maschinen arbeitet."
Es geht ja nicht darum, den Doc in die Haftung zu nehmen, sondern "lediglich" um seine fachliche Expertise.
Ehe Ihr fragt: Nein, ich habe den Waschzettel von dem zeug nicht vorliegen. Den werde ich mir morgen heraussuchen.
Ehe Ihr fragt: Nein, ich habe noch nicht mit unserem Betriebsarzt gesprochen. Der ist heute nicht erreichbar. Kommt morgen!
Sollte ich in dem Waschzettel KEINEN Warnhinweise zu Maschinenarbeit / Verkehrstüchtigkeit finden, sollte der Ausbildung doch nichts entgegen stehen, oder?