Prüfpflicht bei alten ausrangierten Kranbahnträgern

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  • Hallo,

    interessante, offene Fragestellung - da die Foristen nicht dein Bild vor Augen haben, müsstes du für eine zielgerichtete Antwort konkreter beschreiben.

    Ich versuche mal eine Antwort: Nein, sind nicht prüfpflichtig, falls es Betonträger sind - dann Gebäudebestandteil.

    mfg

    Uwe

  • Aber Verkehrssicherungspflicht besteht weiterhin. Sollten also die Kranbahnträger vor sich hin gammeln, muss sichergestellt werden, dass davon keine Gefahr für den darunter verlaufenden Verkehr ausgeht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.