Hallo liebe Kollegen,
während einer Begehung kam eine Frage zum Tragen. Wir haben einen kleinen Veranstaltungsraum, nennen wir ihn Trauungszimmer, 30m² groß; 1. OG; kein zweiter Fluchtweg; vor dem Fenster installierter Taubenschutz und für die Feuerwehr schwer zugängig ( Baum und Betonabsperrungen).
Nur eine Tür ( 880 mm ) um den Raum zu verlassen.
Zählt die Tür dann zum Fluchtweg und dementsprechend greift hier die ASR A2.3? Die Abteilung will in dem Raum u. a. Platz schaffen für 10- 15 Leute , was ich eh schon kritisch sehe aber wenn es als Flucht und Rettungsweg definiert wird, können ja nur 5 Leute rein. In diesem Raum werden dann ja Betriebsfremde reingelassen.
Noch zu erwähnen ist , der Weg vor der Tür ,es der Hauptfluchtweg der Raumeingang befindet sich u.a. auf direkt an der Brandschutztür.
Vielen Dank für die Antworten