Frage zum Durchgangsmaß eines Veranstaltungszimmers ( Bezug Brandschutz)

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Kollegen,

    während einer Begehung kam eine Frage zum Tragen. Wir haben einen kleinen Veranstaltungsraum, nennen wir ihn Trauungszimmer, 30m² groß; 1. OG; kein zweiter Fluchtweg; vor dem Fenster installierter Taubenschutz und für die Feuerwehr schwer zugängig ( Baum und Betonabsperrungen).

    Nur eine Tür ( 880 mm ) um den Raum zu verlassen.

    Zählt die Tür dann zum Fluchtweg und dementsprechend greift hier die ASR A2.3? Die Abteilung will in dem Raum u. a. Platz schaffen für 10- 15 Leute , was ich eh schon kritisch sehe aber wenn es als Flucht und Rettungsweg definiert wird, können ja nur 5 Leute rein. In diesem Raum werden dann ja Betriebsfremde reingelassen.

    Noch zu erwähnen ist , der Weg vor der Tür ,es der Hauptfluchtweg der Raumeingang befindet sich u.a. auf direkt an der Brandschutztür.

    Vielen Dank für die Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von Andre S. (7. Juli 2022 um 12:59)

  • ANZEIGE
  • Zählt die Tür dann zum Fluchtweg und dementsprechend greift hier die ASR A2.3? Die Abteilung will in dem Raum u. a. Platz schaffen für 10- 15 Leute , was ich eh schon kritisch sehe aber wenn es als Flucht und Rettungsweg definiert wird, können ja nur 5 Leute rein. In diesem Raum werden dann ja Betriebsfremde reingelassen.

    Ja, das dürfte greifen, Aber unter Abschnitt 5, Absatz 8 findest Du: "(8) In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, dürfen Durchgänge und Türen von Hauptfluchtwegen nach Tabelle 1 Nummer 2 Spalte B mit einer lichten Mindestbreite von 0,85 m eingerichtet oder solange betrieben werden, bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden oder nach § 3a Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung eine Vergrößerung erforderlich wird."

    Die Nr. 2 steht ja für bis zu 20 Personen. Somit meiner Meinung nach im Bestand zulässig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    würde es als zulässig sehen. Aber Sorgenfalten hätte ich....

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    ist eine frühzeitige Branderkennung/ Alarmierung gewährleistet?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE