MSDS / Sicherheitsdatenblatt bei Filtern und Beuteln in der Reinigungsbranche

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  • HAllo in die Runde,

    Folgendes Szenario:
    Wir planen, Staubsaugerzubehör( Filter, Tüten, Wischmobs) Firmen aus dem Reinigungsgewerbe anzubieten.
    DAbei stoßen wir auf widersprüchliche Angaben zu Sicherheitsdatenblättern.

    HAt jemand gesicherte Kenntnisse, inwieweit MSDS bei Staubsaugerfiltertüten, Wischmobs, Düsen HEPA-Filtern usw. erfolrderlich ist?

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  • In der Regel dürften für diese Produkte keine SDB erforderlich sein, denn sie gelten als Erzeugnis.

    Bei vorgetränkten Lappen könnte es sein, dass man da in den Bereich SDB Pflicht wandert.

    Sobald CMR Stoffe der Kategorien 1A oder 1B oder persistente Stoffe >=0,1% enthalten sind ist man beim Erzeugnis auch in der SDB Pflicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie Axel es schon ausgeführt hat:

    Wenn diese Erzeugnisse mit irgend etwas getränkt sind, dann ist dafür ein SDB fällig. Z.B. für feuchte Desinfektionstücher.

    Anders sieht es wieder aus, wenn das Material mit etwas (trocken und dauerhaft) beschichtet ist z.B. beschichtetes Kunststoff. Hier handelt es sich wieder um ein "Erzeugnis".

    Und dann haben wir noch z.B. Klebe-Etiketten, -Streifen etc. - für den Kleber ist wieder ein SDB fällig...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker