Glasfassade mit Luftraum zur Geschossdecke

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  • Guten Tag Kollegen,

    ich versuche hier mal das Schwarmwissen anzuzapfen, da ich selber nicht weiter komme.

    Es geht um ein Bürogebäude mit drei Etagen (EG, 1.+2. OG), Gebäudeklasse 5, kein Sonderbau. Es gibt kein Brandschutzkonzept. Bitte sich dazu das angehängte Bild ansehen.

    Zu sehen ist dort der Haupteingang, hinter der Tür im Erdgeschoss befindet sich ein kleines Foyer, in den Etagen darüber ist an der Stelle Flur bzw. Freifläche angrenzend (ohne weitere Abtrennung) an den Flur. Ein notwendiger Treppenraum befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes. Da wo in der Fassade die silberne Verblendung ist, liegen die Geschossdecken.

    Soweit, so gut. Nun zum Problem: Architekt und Geschäftsleitung haben vor, den Bereich der Fensterfront über der Eingangstür durch eine einzige durchgängige Glasscheibe zu ersetzen. Dabei soll in dem Bereich die Geschossdecke etwas zurückgesetzt (oder besser gesagt entfernt) werden, damit nichts die durchgehende Scheibe stört, also weder Verblendungen noch Fugen oder ähnliches. Das führt dazu, dass im gesamten Bereich der dann vorhandenen Glasfassade (also ca. 3m Breite) ein Spalt/Luftraum von ca. 10cm entsteht.

    Mein erster (und auch zweiter) Gedanke war, zu sagen, dass das nicht geht, da sich dann ja ein Brand (sprich Rauch) ohne Probleme von einem unteren in ein oberes Geschoss ausbreiten könnte. Nicht umsonst soll eine Decke ja raumabschließend sein. Ich hatte dann vorgeschlagenen, den Spalt mit einer geeigneten Glasscheibe zu verschließen, das ist aber nicht gewollt, da das ja wieder eine Verbindungsfuge wäre, die die Optik der durchgängigen Außenscheibe stören würde. Muss man nicht verstehen, ist so.

    Meine Frage wäre jetzt, ob jemand eine Idee hat, wie man dieses Vorhaben doch noch umsetzen könnte. So sagt die HBO (das Gebäude steht in Hessen) im §31 (4) "Bei Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen wie hinterlüfteten Außenwandbekleidungen sind gegen die Brandausbreitung besondere Vorkehrungen zu treffen."

    Gibt es dafür eine Kompensationsmaßnahme oder ein Abschottungssystem, welches dieses Vorhaben ermöglichen würde? Ich favorisiere einen Rauchschutzvorhang in den oberen Etagen, da er sich meistens fast unsichtbar einbauen lässt.

    Aber ich würde mich über weitere konstruktive Vorschläge freuen.

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  • Hallo,

    statt die Frage in nahezu jedem Brandschutzforum in den letzten

    zwei Tagen zu posten, hätten Sie in einem der Brandschutzforen

    nur die Suchfunktion nutzen müssen....;) wobei bei Ihrem

    Sachverhalt wichtige Punkte zur "Fern-Beurteilung" fehlen.

    Unabhängig davon müssen Sie sich mit dieser Frage nicht

    beschäftigen, da die Notwendigkeit von einem BSK ohnehin

    jetzt unausweichlich sein wird.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Herr Schmeisser,

    der Grund für das Posting in mehreren Foren liegt darin, dass ich mir möglichst vielfältigen Input unterschiedlicher Personen erhofft hatte. Gleichzeitig sind die Foren nicht alle so gut besucht, dass man schnell Antworten bekommt. Mein Problem ist da ein gutes Beispiel, denn bislang gab es nur in diesem Forum eine Antwort, und zwar von Ihnen. Leider ist diese Antwort nicht so konstruktiv wie erhofft.

    Wenn eine vergleichbare Problemstellung hier schon besprochen wurde, wäre ich Ihnen für den Link bzw. die richtigen Suchbegriffe dankbar. Ich habe durchaus in den älteren Beiträgen nachgeschaut, aber bin nicht fündig geworden.

    Ich suche auch nicht zwangsläufig eine maßgeschneiderte Lösung für mein Problem. Ideen mit Lösungsansätzen würden mir schon reichen. Da ich mich im baulichen BS nicht so gut auskenne wie z.B. im organisatorischen, hatte ich auf Hinweise zu Produkten gehofft, die ich nicht auf dem Schirm habe. Wenn Sie weitere Informationen brauchen, stelle ich die gerne hier ein, soweit ich sie habe. Nur dazu müsste ich wissen, welche Infos Sie noch brauchen.

    Das jetzt ein BS-Konzept Pflicht wird, sehen auf jeden Fall Architekt und Geschäftsleitung anders. Bislang wurde dies weder von der Baubehörde noch von Versicherung o.a. verlangt. Und da Änderungen an der Fassadengestaltung grundsätzlich genehmigungsfrei sind, wird sich daran erstmal nichts ändern.

    Sollte die Schaffung des erwähnten 10cm-Spaltes ein derartiger Eingriff in die Bausubstanz sein, dass eine Baugenehmigung fällig wird, wäre das z.B. ein sehr wichtiger Hinweis für mich. Dann müsste ich aber auch wissen, aus welchen §§ sich das ergibt.

    Wie gesagt, ich bin noch kein Experte im baulichen Brandschutz und mache den BSB auch nicht als Hauptbeschäftigung. Deshalb freue ich mich, wenn mich andere an ihrem Fachwissen teilhaben lassen.

  • Hallo,

    Hallo Herr Schmeisser,

    der Grund für das Posting in mehreren Foren liegt darin, dass ich mir möglichst vielfältigen Input unterschiedlicher Personen erhofft hatte.

    Ja, ist aber bei einigen nicht gern gesehen....

    Das jetzt ein BS-Konzept Pflicht wird, sehen auf jeden Fall Architekt und Geschäftsleitung anders. Bislang wurde dies weder von der Baubehörde noch von Versicherung o.a. verlangt. Und da Änderungen an der Fassadengestaltung grundsätzlich genehmigungsfrei sind, wird sich daran erstmal nichts ändern.

    Hier geht es aber um weit mehr als nur Fassadengestaltung.

    Laut Ihrem Post soll ein Eingriff in die Geschossdecke erfolgen,

    damit überhaupt das Vorhaben umsetzbar ist. Dieser Eingriff

    ist ja nicht unerheblich, alleine schon wegen der Statik. Zudem

    gibt es dann wohl auch keinen Abschluss mehr, es kann zwischen

    EG und OG zu einer Verrauchung kommen. Und das auch in den

    angeschlossenen Fluren. Daher würde es mich wundern, wenn die

    zuständige Baurechtsbehörde hier keinen Handlungsbedarf

    (verfahrensfrei) sieht. Über die Notwendigkeit BSK (https://www.schwalm-eder-kreis.de/city_info/disp…d=105&id=360006)

    kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, ich würde

    diese sehen.

    Eine Brandschutzlösung für den Spalt sehe ich nicht wirklich,

    zwei hatten Sie schon genannt. Rauchvorhang sehe ich nicht als

    geeignet. Ein Verschluss mit einer Scheibe wäre auch nicht

    geeignet, da man die Dichtigkeit beim Anschluss nicht erreichen

    werden kann. Zumindest nicht, wenn es "unsichtbar" sein soll.

    In welchem Umfang schließen sich Flure an? Mal geprüft, hier

    das setzen einer/mehrere BS/RS Türen? Dann wären die Flure

    als Flucht- und Rettungsweg geschützt. Man hat dann gesondert

    ein abgeschlossenes Treppenhaus, ggfs. Bedarf hinsichtlich

    Entrauchung.

    Letztlich ist das aber alles raten, daher: Ihr Unternehmen sollte

    sich einen Brandschutzsachverständigen vor Ort ins Haus

    holen. Dieser kann alles prüfen und am besten Lösungswege

    aufzeigen. Ein Architekt -!ist nicht böse gemeint!- ist selten der

    beste Ratgeber in Sachen Brandschutz. Alternativ könnten Sie

    Ihr Anliegen auch dem technischen Service einer der Hersteller

    für "BS-Glas" zusenden. Vielleicht haben die eine Lösung.

    Und bezüglich meinem Hinweis, Sie hätten nur die Suchfunktion

    nutzen müssen. Schauen Sie mal in brandschutzfachplaner.de,

    im Zusammenhang mit einer Galerie ging es um einen ähnlichen

    Fall. Diskussion war vor x-Jahren, einen Link kann ich Ihnen nicht

    nennen. Müsste selbst erst suchen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Laut Ihrem Post soll ein Eingriff in die Geschossdecke erfolgen, damit überhaupt das Vorhaben umsetzbar ist. Dieser Eingriff ist ja nicht unerheblich, alleine schon wegen der Statik. Zudem

    gibt es dann wohl auch keinen Abschluss mehr, es kann zwischen EG und OG zu einer Verrauchung kommen.

    Das ist genau das Problem, für das ich entweder eine Lösung suche oder eine gute Begründung für "geht so nicht".

    Zum besseren Verständnis der Örtlichkeiten hier ein Grundriß des 1.OG:

    OG.png.png

    Es geht um den rot eingerahmten Bereich. An der Außenwand würde die Glasscheibe mit dem 10cm-Freiraum eingesetzt werden. Dadurch könnte Rauch hochsteigen und sich zumindest so weit ausbreiten, dass der Wartebereich mit dem kleinen Flurbereich, in dem der Zugang zum Treppenhaus liegt, nicht mehr nutzbar wäre.

    Deshalb war dann mein Lösungsansatz, den Brandschutz- bzw. Rauchschutzvorhang (mit automatischer Auslösung durch Brandmelder) dort zu installieren, wo im Grundriß die gestrichelte Linie zwischen Wartebereich und Flur ist. Natürlich würde auch auf jeder Etage an der Stelle eine BS-Tür gehen, ein Vorhang wäre aber unauffälliger und wahrscheinlich auch kostengünstiger.

    Zitat

    Letztlich ist das aber alles raten, daher: Ihr Unternehmen sollte sich einen Brandschutzsachverständigen vor Ort ins Haus holen. Dieser kann alles prüfen und am besten Lösungswege aufzeigen. Ein Architekt -!ist nicht böse gemeint!- ist selten der beste Ratgeber in Sachen Brandschutz. Alternativ könnten Sie Ihr Anliegen auch dem technischen Service einer der Hersteller für "BS-Glas" zusenden. Vielleicht haben die eine Lösung.

    Ich denke auch, dass ich empfehlen werde, eine Stellungnahme eines Sachverständigen/Fachplaners einzuholen.

    Das mit dem Glashersteller ist auch keine schlechte Idee. Es wäre aus meiner Sicht halt das einfachste, den Spalt auf jeder Etage mit einem geeigneten "BS-Glas" zu verschließen. Dann wäre die Bauordnung glücklich, aber dafür müsste man halt den Wunsch der Unsichtbarkeit opfern. Wie Sie schon schreiben, sonst wäre es nicht richtig abgedichtet.

    Zitat

    Und bezüglich meinem Hinweis, Sie hätten nur die Suchfunktion nutzen müssen. Schauen Sie mal in brandschutzfachplaner.de, im Zusammenhang mit einer Galerie ging es um einen ähnlichen Fall.

    Habe es gefunden, danke für den Hinweis. Ja, ist ähnlich, auch ein paar nützliche Stichworte für mich, aber leider ist die dortige "Musterlösung" nicht für meinen Fall übertragbar.

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  • Hallo,

    ich würde bei der Frage Tür/Vorhang nicht nur die Kosten

    sehen, es muss technisch auch umsetzbar sein. Mit den

    Türen sehe ich hier keine Probleme.

    Alternativ: Danke für den Plan. Warum setzt man nicht

    ein geschlossenes Glaselement davor? Dann hat eure

    Geschäftsführung den gewünschten Spalt und ihr habt

    einen Abschluss im OG, wo kein Raucheintritt etc.

    möglich ist.

    Was ist im Bezug Brandschutz der Standpunkt vom

    Architekten?

    suche oder eine gute Begründung für "geht so nicht".

    für mich ergibt sich diese aus der Bauordnung. Der Eingriff

    beschränkt sich doch nicht ausschließlich auf die

    Fassade. Dementsprechend wird man hier Rücksprache halten

    müssen und dann wir man sehen, wie ein Baurechtsamt dieses

    einschätzt.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Das mit dem Glaselement wäre auch eine gute Möglichkeit. Wenn man das so lösen würde, wäre das Glaselement als Trennwand zu betrachten und müsste bei Gebäudeklasse 5 in der Qualität "feuerbeständig" ausgeführt sein, das sehe ich doch so richtig?!

    Gleichzeitig würde man noch was für den Arbeitsschutz tun, weil dann niemandem im 2.OG das Handy aus der Hand fallen und auf dem Kopf eines den Eingang durchquerenden Kollegen landen könnte. =O

    Der Standpunkt des Architekten ist erstmal grundsätzlich, dass er dafür keine Baugenehmigung braucht. Ihm scheint bewusst zu sein, dass der Luftraum für den Brandschutz ungünstig sein könnte, deshalb soll ich dazu ja Stellung beziehen. Inwieweit er sich selbst schon Gedanken gemacht hat, weiß ich nicht.

  • Den Wartebereich mit einer BST abzuschotten reicht hier an dieser Stelle nicht. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Wände auf F-60 oder F-90 aufgerüstet werden müssen.

    An dieser Stelle bleibt nur ein ext. Sachverständiger. Da würde ich nicht weiter suchen...........

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    müsste bei Gebäudeklasse 5 in der Qualität "feuerbeständig" ausgeführt sein, das sehe ich doch so richtig?!

    Keine Ahnung was in Hessen die Anforderung diesbezüglich ist,

    müssten Sie selbst nachsehen. Ist es überhaupt GK 5? Siehe

    dazu mal hier (Seite 1, Was fällt unter "Sonderbau" in Hessen):

    https://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Down…berarbeitet.pdf

    Wobei sich gerade bei Glas zahlreiche Fragen stellen, die Sie

    im Einzelfall sehen müssten. Beispielsweise sei hier nur der

    Durchtritt der Wärmestrahlung zu nennen. Ist das ein Thema

    ja/nein? In Ihrem Fall würde ich eher auf "Nein" tippen.

    Der Standpunkt des Architekten ist erstmal grundsätzlich, dass er dafür keine Baugenehmigung braucht.

    Ich habe da nach wie vor meine Zweifel, alleine aufgrund vom

    Eingriff in die Decke. Ich würde das zumindest im Rahmen

    von einem Telefonat/Mail mit der zuständigen Baurechtsbehörde

    klären.

    Gruß

    Simon Schmeisser

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  • ...also ich offenbare mich jetzt mal in meiner ganzen Naivität und Ahnungslosigkeit - ich hab vom Baurecht keine Ahnung!

    Aber: wenn ich einen solchen Auftrag an einen Architekten vergebe und dafür sicher gutes Geld bezahle - dann erwarte ich, dass dieser mir einen entsprechend verbrieften Nachweis erbringt. Und zwar nicht nur seine persönliche Meinung, sondern in Form des üblichen Papierkrams...

    Im diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    da haben Sie uneingeschränkt Recht. Doch leider ist die Realität eine

    andere. Architekt plant und der VB muss dann schauen, wie es passt.

    Es fehlt oft -abgesehen von den Grundlagen- einfach am Wissen. Was

    jetzt aber auch nicht wirklich verwundert, bei 16x Baurecht/Sonderbau-

    vorschriften/Hinweise und einer wachsenden Vielfalt an Brandschutz-

    produkten usw. Sicherlich gibt es hier auch Ausnahmen.

    Doch auf der anderen Seite muss man sehen: Selbst unter VBlern

    besteht oftmals keine Einigkeit zum BS. Was auch nicht verwundert,

    weil es im BS eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Gleiches

    gilt aber auch für die Baurechtsbehörden/Brandschutzdienststellen

    was sie wollen/mitgehen und was nicht.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich muss ja auch als Architekt nicht alles Wissen. Wäre es dann nicht angebracht einen Berater (je Thema) hinzuzuziehen? Machen wir als SiFa ja auch.

    Dazu muss man dann aber auch über seinen Schatten springen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    Ich muss ja auch als Architekt nicht alles Wissen. Wäre es dann nicht angebracht einen Berater (je Thema) hinzuzuziehen? .

    Ja, dafür gibt es Brandschutzsachverständige/ Brandschutzfachplaner,

    am Ende muss nur Einigkeit zum BS bestehen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Natürlich muss ein Architekt nicht alles wissen und unterschiedliche Vorschriftenlagen machen die Sachen nicht einfacher...aber nochmal, wenn ich den Mann dafür gut bezahle, ist es sein Job sich hier zu kümmern und abzuliefern. Es sei denn ich habe selbst Lücken in meiner Auftragsformulierung...

    ...führt aber hier zu weit vom Thema wech... 😉

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Nach meiner Einschätzung ist es Gebäudeklasse 5. Von der Höhe würde es auch gerade noch in die 4 passen, aber die Nutzungseinheiten sind über 400qm. Wobei die auch nicht eindeutig definiert sind. Ein BS-Konzept gibt es ja nicht, und die alte Baugenehmigung habe ich bisher noch nicht gesehen, die wird noch gesucht.

    Sonderbau ist es nicht, weil es nicht über 3.000qm sind.

    Mir ging es drum, dass so eine Glasabtrennung dann wohl wie eine Trennwand zu behandeln ist, oder? Denn eine Trennwand muss die Widerstandsfähigkeit wie die tragenden und aussteifenden Teile habe, bei GK 5 wäre das feuerbeständig.

    In dem Zusammenhang wäre auch der Einwurf von Mick1204 zu betrachten. Ohne einen Fachplaner wird es nicht gehen.

  • Hallo,

    Denn eine Trennwand muss die Widerstandsfähigkeit wie die tragenden und aussteifenden Teile habe, bei GK 5 wäre das feuerbeständig.

    Wenn es zutrifft, dann ja.

    In dem Zusammenhang wäre auch der Einwurf von Mick1204 zu betrachten. Ohne einen Fachplaner wird es nicht gehen.

    Ja, siehe meine erste Antwort auf ihren Post, ohne SV/Fachplaner

    geht es nicht. Außer natürlich der Architekt kann es selbst leisten.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010